Vergleich nicht eingehalten, Kfz unterschlagen?

Wie wäre die Rechtslage, wenn ein privater Autoverkäufer zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat und durch einen gerichtlichen Vergleich mit Vereinbarung Ratenzahlung (50% bei Übergabe Kfz, 50% 1 Monat später und Übergabe Kfz Brief) der gerichtlichen Wandlung eines Kaufvertrages zustimmt, gleichzeitig das Kfz mit erster Rate Besitz bringt, sich dann der Folgezahlung entzieht und plötzlich um Zahlung von Miniraten nachsucht? Bei Herrn Mustermann sind das z.B. 16 Raten (und Monate) statt vom Gericht verfügter 800€ in einem. Die Käuferin musste vor Gericht schon einer Ratenzahlung zustimmen und der Verkäufer hatte weder sie noch das Gericht über die e.V. unterrichtet. Hat Herr Mustermann sich strafbar gemacht, auch weil er das Kfz in Besitz genommen, ggf. unterschlagen hat?

Hallo,

sehr unverständlich, das Ganze.
Aus der Schilderung werde ich nicht so richtig schlau. Vielleicht solltest du es etwas ausführlicher schildern, dann wäre die Antwortwahrscheinlichkeit auch höher.

Gruss

Iru