Vergleich (nicht über Geld) Vollstrecken

Hallo,

folgender Fall: Die Nachbarn A und B kriegen sich in die Wolle.

A will die Mauer an der Grenze, die B gebaut hat nicht akzeptieren, da er sie hässlich findet und sie ihm die Aussicht nimmt.
Vor Gericht kommt es zu einem Vergleich, dass B die Mauer von zwei auf einen Meter zurückbaut.
Hierfür wurde im Vergleich ein Frist festgelegt.

Angenommen die Frist läuft ab und B macht keinerlei Anstalten mal mit dem Rückbau zu beginnen.

Wie würde A den Vergleich durchsetzen können.

  • Muss er nochmal vor Gericht gehen oder
  • kann er einfach beim Gerichtsvollzieher anrufen und dem sagen, er soll mit ein paar Handwerken anrücken?

Viele Grüße
Lumpi

http://dejure.org/gesetze/ZPO/887.html

Gruß
Dea