Hallo,
folgender Fall: Die Nachbarn A und B kriegen sich in die Wolle.
A will die Mauer an der Grenze, die B gebaut hat nicht akzeptieren, da er sie hässlich findet und sie ihm die Aussicht nimmt.
Vor Gericht kommt es zu einem Vergleich, dass B die Mauer von zwei auf einen Meter zurückbaut.
Hierfür wurde im Vergleich ein Frist festgelegt.
Angenommen die Frist läuft ab und B macht keinerlei Anstalten mal mit dem Rückbau zu beginnen.
Wie würde A den Vergleich durchsetzen können.
- Muss er nochmal vor Gericht gehen oder
- kann er einfach beim Gerichtsvollzieher anrufen und dem sagen, er soll mit ein paar Handwerken anrücken?
Viele Grüße
Lumpi