Ist es nach dem Antrag auf Regelinsolvenz möglich einen weiteren Vergleichsantrag zu stellen? Zur Erklärung: Hatte einen Vorschlag auf 50% gemacht (5 Jahre a 800 Euro pro Monat) -dieser ist von einigen Gläubigern abgelehnt worden. Habe diesen Monat als Selbstständiger 4500,-- netto und kann mindestens 3200,-- im durchschnitt halten. Zwei Gläubiger versuchen bei meinem Kunden zu pfänden und habe deshalb Pfändungsschutz beantragt (genehmigt) und habe eine Pfändungsaussetzung bis zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens. Wie sieht es nach einigen Monaten aus, wenn ich vor der Wahl stehe, entweder jeden Monat einen erheblichen Betrag dem Insolvenzverwalter zu überweisen (bis zu 2000 - 4000 pro Monat zu bezahlen)oder aufzuhören zu arbeiten (hartz IV) oder einen erneuten Vergleich anzubieten. Mus der Insolvenzverwalter mir bei dem Versuch zu diesem Vergleich helfen oder nicht - bitte nachvollziehbar mit §!! Vielen Dank vorab! DRINGEND!!