Vergleich oder Urteil?

Ein freundliches Hallo.

Folgendes Szenario:

Jemand klagt und hat einen Teilerfolg, ist damit aber nicht zufrieden und geht in die nächste Instanz. Beim ersten Termin schlägt der Richter einen Vergleich vor, bei dem der Kläger eine sechsstellige Summe verlieren würde, der Beklagte lehnt sofort ab, weil sein Schaden ungleich größer wäre (15 Jahre lang eine sechsstellige Summe jährlich) und er sicher ist, am Ende zu obsiegen.
Jetzt die Frage: Kann das sein oder ist das Wunschdenken: Am zweiten Verhandlungstag wiederholt der Richter nach langem Verhandeln das Angebot für einen Vergleich und verkündet, wenn der Beklagte dieses nun binnen einer Frist nicht annimmt, ergeht ein Urteil zugunsten des Klägers.
Mir erscheint das unsinnig: Ein Vergleich macht doch nur Sinn, wenn es ein Kompromiß ist, also beide Seiten etwas zugeben. Wenn ein Urteil zugunsten des Klägers ergehen wird, warum sollte dieser dann dem Vergleich zustimmen, bei dem er so viel Geld verliert??
Kann dieses Szenario so stimmen oder träumt sich da jemand die Welt schön?
Vielen Dank vorab.

Hallo,

aus der eigenen Erfahrung früherer Referendartage:
Ja, sowas kann passieren.

Meine Ausbilderin (und die Kammer) hat (haben) z.B. dann einen Vergleich vorgeschlagen, wenn sie dem Kläger möglichst schnell zu einem Titel verhelfen wollten. Der VT für ein Urteil kann auch schonmal 3 Monate in der Zukunft liegen.
Manchmal wurde ein Vergleich vorgeschlagen, damit der Beklagte überhaupt auch freiwillig (zB in Raten) was zahle. Denn was bringt einen ein schönes Urteil, wenn man es de facto nicht vollstrecken kann…

Ob ein Urteil oder ein Vergleich am Ende günstiger ist, muss man halt mit seinem Prozessbevollmächtigten abstimmen.

Unmöglich ist die genannte Konstellation halt nicht. Vor allem, da das Gericht zu jedem Zeitpunkt auf eine unstreitige Entscheidung (Vergleich) hinwirken soll. Das dient dann, nach Ansicht des Gesetzgebers, auch mehr dem Rechtsfrieden. Außerdem sind die Gerichtskosten niedriger (1fache, statt 3fache Gebühr). Gibt also verschiedene Gründe, warum ein Vergleich „besser“ sein kann, als ein streitiges Urteil.

VG Pia

Hallo,

Mir erscheint das unsinnig: Ein Vergleich macht doch nur Sinn,
wenn es ein Kompromiß ist, also beide Seiten etwas zugeben.
Wenn ein Urteil zugunsten des Klägers ergehen wird, warum
sollte dieser dann dem Vergleich zustimmen, bei dem er so viel
Geld verliert??

Weil immer noch das Risiko (auch für den Richter) besteht, dass der Fall in eine weitere Instanz geht und dort letzlich doch wieder anders entschieden werden könnte.
Der R. hat mit einem Vergleich die wenigste Arbeit und das Risiko Null.

Man muß das abwägen.

Gruß:
Manni

Außerdem sind die Gerichtskosten niedriger (1fache, statt
3fache Gebühr). Gibt also verschiedene Gründe, warum ein
Vergleich „besser“ sein kann, als ein streitiges Urteil.

Wohlgemerkt werden die Anwaltskosten dafür ungleich höher. Und da wir uns im Berufungsverfahren befinden, sind wir entweder vor dem LG oder dem OLG. In beiden Fällen herrscht Anwaltszwang.

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Hallo!

Der Grund dafür ist meistens einfach der, dass es für den Richter weniger Arbeit ist als ein Urteil zu schreiben.

Gruß
Tom

Na ja, es gibt aber auch gute Richter. Und gute Richter wissen, dass es dem Rechtsfrieden dient, wenn sich die Parteien einigen und nicht einer einfach nur verurteilt wird. Ob das in dieser Konstellation der Beweggrund sein kann, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Der Grund dafür ist meistens einfach der, dass es für den
Richter weniger Arbeit ist als ein Urteil zu schreiben.

Da muss ich dann doch mal mit einem Vorurteil aufräumen.

Früher habe ich das auch gedacht. Heute weiß ich, dass das überwiegend nicht so ist.

Wenn man die Parteien vergleichen will, muss man neben der allgemeinen Terminsvorbereitung auch noch Vergleichsmöglichkeiten vorbereiten, was keinesfalls das selbe ist. Denn die Frage „wollnse sisch nett verglaaasche?“ bringt jetzt nicht wirklich viel.

Dann folgen ellen lange Vergleichsverhandlungen, die dann, wenn es um die vorgerichtlichen Kosten geht, wieder fast scheitern, dann weiter gehen, dann, wenn es um die Kosten geht, wieder fast scheitern, dann weiter gehen. Dann wird teils ewig protokolliert und das ganze beim Vorspielen noch zig mal geändert. Das ganze dauert dann locker 45 Minuten bis 1 Std., während die Verhandlung ansonsten nach 5 bis 10 Minuten vorbei gewesen wäre.

Und dann kommt kurz vor Fristende der Widerruf oder ich muss anschließend noch ne umfassende 91a Entscheidung machen.

Ne danke, gerade seit ich ein Miet- und WEG Dezernat habe, bin ich in meiner relevanten Materie so drin und die Fälle sind derart stadartisiert, dass ich mit Hilfe von zig Textbausteinen in Tatbestand und Entscheidungsründen das Urteil in höchstens 30 Minuten fertig habe (natürlich mit wiederkehrenden Ausnahmen nach oben).

Alles in allem geht das überwiegend schneller, als die meisten Vergleichsverhandlungen, insb., wenn dann noch der Widerruf kommt.

Natürlich wirke ich immer auf Vergleiche hin (gerade bei Räumungsverfahren werden die eh zu 90% so gehandhabt) und mache auch gerne Vorschläge (die bei maßgeblicher Abhängigkeit von der Beweisaufnahme natürlich wenig kreativ ausfallen), aber insb. ist es mir lieber, die mündliche Verhandlung schlank zu halten und dann das Urteil zu schreiben, als mit zerstrittenen oder einfach nur vergleichsunwilligen Parteien krampfhaft auf einen solchen hinzuwirken (und mir dann noch blöde Sprüche anzuhören, wie man sowas vorschlagen könne).

Gruß
Dea

Hallo!

Da widerspreche ich nicht. Mehr als die Hälfte der Verfahren, in denen ich vertreten habe, habe ich mit gutem Gewissen verglichen.

Es kann aber auch dem Rechtsfrieden dienen, wenn kein Vergleich geschlossen wird, sondern jemand verurteilt wird. Das ist höchst einzelfallabhängig - und es ist nunmal nicht Sache des Richters entscheiden zu wollen, ob ein Vergleich sinnvoll ist oder nicht.

Richter können oft Vergleichsvermittlung und Vergleichserpressung nicht auseinanderhalten, gute Richter können das und respektieren auch, dass es Parteien gibt, die nunmal etwas nicht vergleichen wollen. Aus welchen Gründen auch immer. Das schlimme ist, dass man sich bei vielen Richtern vor der Verhandlung möglichst genau überlegen muss, warum etwas nicht vergleichen will, ohne seine Verhandlungstaktik offen zu legen, sonst kriegt man auch noch einen persönlichen Vorwurf. Vor kurzem ist es mir so ergangen, da hat der Richter am dritten Verhandlungstag (!) eine dreiviertelstunde lang wegen Vergleichsgesprächen herumgesudert, obwohl sich alle Parteien einig waren, keine führen zu wollen. Als er dann von Zeitverzögerung gesprochen hat, habe ich ihn ersucht mit der Verhandlung weiterzumachen (immerhin haben drei Zeugen draußen schon gewartet). Darauf hin habe ich mir schlechten Stil vorwerfen lassen müssen und wurde darüber belehrt, dass es Aufgabe der Rechtsanwälte sei ihren Mandanten beizubringen, dass ein Vergleich stets das beste sei. Dann gings weiter - und jetzt warte ich seit vier Monaten auf ein Urteil.

Natürlich ist das ein Einzelfall, aber es ist wirklich ärgerlich, wenn man sich so einen Murks vom hohen Gericht anhören muss.

Gruß
Tom

Hallo!

Wir meinen zwei unterschiedliche Sachverhalte. Ich glaube dir das alles was du schreibst. Es hängt ja auch von der Materie ab. Was mich stört, sind sinnlose Vergleichsgespräche, zu denen der Richter die Parteien zwingt. Und das betrifft Fälle, in denen das Verfahren mit einem Vergleich normalerweise beendet ist, da ist auch die Arbeit beendet. Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in der Praxis ist, aber bei uns ist es so, dass ein widerrufbar geschlossener Vergleich nur selten widerrufen wird. Die Richter drängen auch, wenn man keine gute Begründung hat, sehr schnell auf einen unbedingten Vergleich und der ist dann unwiderrufbar. Ich kenne natürlich die deutsche ZPO nicht, vielleicht ist das auch etwas anders.

Ich bin ja auch gegen Pauschalkritik und oft ist ja ein bisschen Vergleichsdruck sinnvoll, aber ich hab mich da schon oft geärgert über sinnlose Vergleichssuderei.

Gruß
Tom

Hallo!

Ich sollte noch ergänzen, dass bei den von mir gemeinten Richtern auch eines meist nciht zutrifft, nämlich dass die auf die Verhandlung vorbereitet sind…

So wie ich dich von hier kenne, wirst du nicht unter diese Problemrichter fallen :wink:

Gruß
Tom

Was mich stört, sind sinnlose Vergleichsgespräche, zu
denen der Richter die Parteien zwingt.

Das ist keine Frage, die Pappenheimer haben wir auch.

Ich weiß ja
nicht, wie das bei euch in der Praxis ist, aber bei uns ist es
so, dass ein widerrufbar geschlossener Vergleich nur selten
widerrufen wird.

Die Mehrzahl hält auch bei uns, allerdings werden auch genug widerrufen, teilweise auch wegen der Rechtsschutzersicherung. Ist auch von Anwalt zu Anwalt verschieden.

Die Richter drängen auch, wenn man keine gute
Begründung hat, sehr schnell auf einen unbedingten Vergleich
und der ist dann unwiderrufbar.

Bei uns auch, aber wenn der Anwalt das nicht macht, weil er es gegenüber seinem Mandanten nicht darf/soll, geht es halt nicht. Da könnte ich drängen, wie ich will, was ich aber nicht mache, denn Anwälte haben nun auch ihre Vorgaben, Risiken und müssen sich absichern.

Aber ich verstehe da auch irgendwie manche meiner Kollegen nicht. Man hat sich Jura und speziell den Beruf ja freiwillig ausgesucht, und dann suchen einige nur nach Möglichkeiten, Verfahren nicht bearbeiten zu müssen.

Klar will ich Verfahren, die letztlich in nichts anderem Bestehen, als zig Zeugen zu vernehmen, Ordnerweise Schriftsätze und wälzen und Zahlenkollonnen zu berechnen, auch ganz gerne vergleichsweise lösen. Aber der überwiegende Teil ist nunmal das, was ich gelernt habe und was mir Spaß macht. Deshalb schreibe ich auch gerne Urteile (und zwar lieber, als mit unwilligen und zerstrittenen Parteien Basar zu spielen).

Gruß
Dea

Es kann aber auch dem Rechtsfrieden dienen, wenn kein
Vergleich geschlossen wird, sondern jemand verurteilt wird.

Das ist manchmal auch Sinn der Sache. Gerade in laufenden Verträgen oder sonst verbundenen Parteien, insb. bei mir in Miet- und WEG-Sachen, aber auch bei vielen anderen Situationen, in denen Parteien rechtlich miteinander verbunden sind, ist es manchmal wichtig, einfach zu wissen, wie es geht und für die Zukunft weiter gehen soll. Da bringt ein Vergleich rein garnichts, weil man dann ein paar Monate später wieder da sitzt.

Hallo!

Ich glaub du hast den Nagel ziemlich gut auf den Kopf getroffen. Ich hab noch nie mit jungen Richtern so ein Problem gehabt, ich hab auch noch nie mit Richtern, die ich als gute Juristen kennen gelernt habe, solche Probleme gehabt. Das Problem tritt eigentlich am ehesten in der Kombination auf: mittelalterlich bis älterer Richter und juristischer Durchschnitt - sag ich jetzt mal arrogant und politisch unkorrekt :wink:

Das unten beschriebene Problem war deswegen so extrem, weil die Irrtumsanfechtung nach deutschem Recht ging - der Richter hat das dann widerwillig bis zu Ende verhandelt - ohne auch nur einmal sich die deutsche Rechtslage angeschaut zu haben. Ich bin gespannt auf das Urteil.

Gruß
Tom