Liebe/-r Experte/-in,
(der Fall soll ja fiktiv sein).
In einem Rechtsstreit, bei dem es darum geht,ob eine leitende Angestellte für den finanziellen Schaden haften muß, den ihre Firma verursacht hat, welche mittlerweile konkurs gegangen ist, bietet diese ehemalige leitende Angestellte an, für 5% des Schadens, der Gerichtskosten und aller Anwaltskosten aufzukommen und das Verfahren damit beenden zu können. Der Kläger soll dann von allem die restlichen 95% tragen. Nun schickt der Anwalt des Klägers seinem Mandanten (also dem Kläger) dieses Vergleichsangebot mit einem vorgefertigten Antwort-Blatt. Der Kläger soll ankreuzen, ob er den Vergleich annimmt. Es heißt dort: „Ja. Ich nehme das Angebot der Gegenseite an.“ und „Nein. Ich lehne das Angebot ab und will die Klage weiter betreiben.“ Der Kläger kreuzt NEIN an und schickt es seinem Anwalt zurück.
Nach 8 Monaten kommt Post vom Gericht: Durch den Vergleich ist das Verfahren abgeschlossen. 4 Monate später folgen die Rechnungen des Gerichts,und des gegnerischen Anwalts. Der Kläger ruft seinen Anwalt an und befragt ihn dazu. Der antwortet, daß er sich doch wohl erinnern müsse, daß er dem Vergleich zugestimmt habe. Er habe JA angekreuzt. Im übrigen sei es jetzt zu spät für eine gegensätzliche Entscheidung, und den Fall hätte er ansonsten sowieso verloren und dann alles bezahlen müssen. Dies wisse er von Mandanten, die im selben Fall den Vergleich nicht angenommen hatten und dann verloren hätten.
Frage: Hat der Kläger nun noch „Glück“ gehabt, daß sein Anwalt statt NEIN nun JA gesagt hat? Oder wären die Kosten sonst geringer bzw. kann davon ausgegangen werden, daß der Fall hätte gewonnen werden können?
Und: Muß der Anwalt für den (eventuellen) Schaden haften?
Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar. Thomas
Hallo, wenn Sie doch so einverstanden sind dann ist doch alles gut, dann brauchen wir doch keine Zeit zu verschwendien für hypothetische Gedankenspiele!
Martin
Die Kosten wären die gleichen gewesen.
das Verfahren ist abgeschlossen, man kann versuchen wiedereinsetzung in den vorherigen Stand…aber ob das angenommen wird bleibt zweifelhaft.Wenn man dem Anwalt beweisen kann, dass er falsch gehandelt hat, dann tritt seine haftpflichtversicherung ein.
Danke, daß Sie geantwortet haben. Aber ob ich mit dem Vergleich einverstanden sein kann, ist ja die Frage. Was wäre, wenn ich gewonnen hätte? Wie kann man dem Anwalt glauben, daß ich sowieso komplett verloren hätte? Woher weiß ich, daß nicht auch das Gericht z. B. auf 50/50 entschieden hätte? Und ob ich bei einer Niederlage dennoch weniger an Anwalts- und Gerichtskosten hätte zahlen müssen, war ja auch Anliegen meiner Frage. Wenn Sie hierrauf nicht antworten wollen, ist ja gut. Aber m.E. nach dürfen die hier gestellten Fragen generell nur hypothetisch sein. Wahrscheinlich handelt es sich aber in 99% um echte Fälle. Also geht es nicht um eine hypothetische Antwort, sondern um einen Fall, der hypothetisch ZU SEIN HAT. Danke trotzdem. Thomas
Vielen Dank für die Antwort!!
Daß der Anwalt was falsch gemacht hat, kann ich ja anhand der Kopie meiner „Zustimmung“ beweisen, auf der eindeutig NEIN angekreuzt ist. Ich habe mir die ja auch noch mehrmals durchgelesen, ob ich beim Ankreuzen einen Denkfehler gemacht habe oder einen Interpretationsfehler. M. E. nach könnte eine Fehlinterpretation höchstens dadurch zustande gekommen sein, daß im Anwaltsbüro das ANkreuzen als DURCHstreichen der entsprechenden Antwort gewertet wurde. Das Kreuz ist aber nicht über den Text gemacht worden, sondern im Ankreuzkästchen daneben.
Wenn die Kosten die gleichen gewesen wären, wofür kann dann die Haftpflichtversicherung des Anwalts haften? Sogar über den Geldbetrag, um dessen Rückzahlung ursprünglich gestritten wurde?
Würde mich über eine Antwort hierzu nochmals freuen.
Gruß Thomas