ich suche dringend eine Seite im net, die mir einen konkreten Vergleich der Beiträge für eine private Krankenversicherung ermöglicht. Ich finde nur Seiten, auf denen man nach wenigen kurzen Angaben Adresse und Telefonnummer abschicken soll - ich möchte keine ständigen Anrufe von Versicherungsvertretern, sondern einfach nur schauen, ob und welche Kassen bei gleicher Leistung günstiger sind.
geh auf meine Internetseite www.cre-in-phan.de unter Vergleiche kannst Du Dir das etwas transparent machen.
Ansonsten gibt es solche Tools zwar - aber nicht offen. Der Hintergrund ist, dass Du die Leistungen nicht beurteilen kannst.
Ein Beispiel: Bei Hilfsmitteln, eine im Alter sehr teure Thematik, ist kaum ein Katalog mit dem anderer Gesellschaften vergleichbar.
Das könnte ich jetzt stundenlang fortsetzen.
Zum Beitrag: Da wäre die Frage, ob die Tarife die gleichen Kalkualtionsgrundlagen haben und im gleichen Maße Alterungsrückstellungen bilden.
Du kannst mir auch per Mail die Daten liefern und ich bereite Dir das dann gerne entsprechend auf.
Achtung, der Wechsel der privaten Krankenversicherung kann mit Nachteilen verbunden sein. Die solltest Du Dir vor dem Abschluss aufbereiten lassen, damit Du sie kennst und beurteilen kannst.
Ich benötige Dein Geburtsdatum, die Gesellschaft und die Tarife nach denen Du bisher versichert bist, seit wann Du dort versichert bist und welchen Beruf Du in welchem Status ausübst!
Wenn Du nicht tausende Vertreter wollen, dann wende Dich doch an einen Versicherunsmakler - z.B. über www.versicherungsmakler.de oder www.experten.de - oder an einen der Experten hier.
geh auf meine Internetseite www.cre-in-phan.de unter
Vergleiche kannst Du Dir das etwas transparent machen.
Hallo!
herzlichen Dank , so etwas habe ich gesucht. Nun habe ich gesehen, daß meine PKV so im Kostenmittelbereich liegt.
Mir ist natürlich klar, daß die einzelnen Details des Vertrages bzw. des Versicherungsschutzes sehr wichtig sind und auch über kostengünstig oder nicht entscheiden, als erstes wollte ich mal einen Anhaltspunkt dafür, ob meine Kasse zu den teuersten gehört.
Ich bin 45 und seit ca. 10 oder 11 Jahren in der jetzigen PKV, ich denke auch, daß ein Wechsel nicht immer das sinnvollste ist…
bei der Vertragsdauer heißt das wirklich zu 99% bei der Gesellschaft bleiben. Der Hintergrund: bei einem Wechsel würdest du die Altersrückstellung, die über die 10,11 Jahre gebildet wurden, verlieren. Für deine Gesellschaft gar nicht schlecht (-> Stornogewinne), für dich aber schon.
Du hast aber ein Recht bei deiner bisherigen Versicherung in einen günstigeren Tarif zu wechseln (soweit vorhanden).
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort. Ok, ein Wechsel wäre also nicht sinnvoll.
Ich bin in der DKV und auf meinem Versicherungsschein stehen folgende Tarife: AM 1, ZM 3, SM 6, R O8 und dann ist hier noch ein Posten „PVN“ (?). Der monatliche Beitrag beträgt € 529,00 bei einer Selbstbeteiligung von ca 400 €, also insgesamt monatlich ca. 562,00€. Momentan habe ich kein Einkommen und von daher ist das schon sehr happig. Kann man die Tarife etwas billiger schrumpfen? Ich gehe mal davon aus, daß ich sie dann jederzeit wieder erhöhen kann, wenn es mal wieder besser wird?
viele Grüße
tü malusch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich muß zugeben, daß ich gar nicht so recht weiß, was eine Altersrückstellung ist. Man merkt, ich habe mich all die Jahre nicht wirklich mit solchen Sachen befaßt…
Angenommen, ich würde eine Anstellung finden oder z.B. heiraten und in die gesetzliche KV wechseln, was würde das für die Altersrückstellung bedeuten?
viele Grüße
tü malusch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich bin in der DKV und auf meinem Versicherungsschein stehen
folgende Tarife: AM 1, ZM 3, SM 6, R O8 und dann ist hier noch
ein Posten „PVN“ (?). Der monatliche Beitrag beträgt €
529,00 bei einer Selbstbeteiligung von ca 400 €, also
insgesamt monatlich ca. 562,00€. Momentan habe ich kein
Einkommen und von daher ist das schon sehr happig. Kann man
die Tarife etwas billiger schrumpfen?
Ja, das geht. Als erstes - am 1.1.2004 erhöht sich Deine Selbstbeteiligung auf 440 Euro, Dein Beitrag erhöht sich auch, weil Du die letzte Stufe des gesetzlichen Zuschlages (R08 auf R10) erhälst.
Du kannst aus dem Tarif AM0ZM3SM6 auf niedriger Module wechseln. Lass Dir doch von der DKV Angebote rechnen:
AD1 als ambulanter Tarif wäre zu empfehlen. Du hast aber eine Risikoprüfung. Erhöhung der Selsbtbeteilgung - Tarif AM2-AM4 - wäre eine Alternative. Im Zahnbereich ZM2 oder ZD1. Im Krankenhaus hast Du alle Möglichkeiten bis zur allgemeinen Pflegeklasse.
Die Umwandlungsvorschläge solltest Du aber prüfen lassen, damit Du nicht ausversehen Deine Alterungsrückstellung verlierst.
Du kannst Dich natürlich auch an einen Makler Deines Vertrauens wenden und Ihm den Maklerauftrag erteilen.
Ich gehe mal davon aus,
daß ich sie dann jederzeit wieder erhöhen kann, wenn es mal
wieder besser wird?
Nur wenn Du gesund bist. Bei Höherversicherung wird für den hinzukommenden Teil eine Risikoprüfung gemacht und ggf. versicherungsmedizinische Erschwerungen vereinbart.
Hallo,
kurz gesagt (muß gleich weg): Du zahlst in jüngeren Jahren mehr Prämie als notwendig. Mit dem Überhang wird eine Rückstellung für die älteren Jahre gebildet. In den älteren Jahren wird die dann aufgebraucht, so dass du dann weniger zahlst als eigentlich notwendig.
Bei einer Kündigung des Vertrages fällt die Rückstellung an die Gesellschaft zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wie weit es, um evtl. einen kurzen Zeitraum zu überbrücken, einen Anwartschaftstarif gibt, kann ich nicht beurteilen,
gruß
Andreas
hallo nochmal,
ich muß zugeben, daß ich gar nicht so recht weiß, was eine
Altersrückstellung ist. Man merkt, ich habe mich all die Jahre
nicht wirklich mit solchen Sachen befaßt…
Angenommen, ich würde eine Anstellung finden oder z.B.
heiraten und in die gesetzliche KV wechseln, was würde das für
die Altersrückstellung bedeuten?
ich muß zugeben, daß ich gar nicht so recht weiß, was eine
Altersrückstellung ist.
Der Sparanteil, der die höheren Kosten im Alter auf der Basis der Kalkulation trägt.
Man merkt, ich habe mich all die Jahre
nicht wirklich mit solchen Sachen befaßt…
Davon haben ja selbst viele Makler keine Ahnung.
Angenommen, ich würde eine Anstellung finden
Pflichtversicherung - dann GKV
versicherungsfreie Anstellung - no way! Du bleibst PKV Versichert.
oder z.B.
heiraten
das wäre jetzt noch kein Beitrittsrecht zur GKV. Die Frage wäre ja auch wo ist Deine Frau versichert? Was macht Sie? Was machst Du? vergl. § 10 SGB V unter www.bmgs.de
und in die gesetzliche KV wechseln,
Das geht nur über die Pflicht und bestimmte andere Vorgaben, die erfüllt sein müssen oder über die Familienversicherung und entsprechende Vorgaben.
was würde das für
die Altersrückstellung bedeuten?
Wenn Du die PKV kündigst, dann schenkst Du die AR der Versichertengemeinschaft. Herzlichen Dank - ich bekomme auch was ab!
Du kannst aber Teile davon für Dich erhalten, indem Du ergänzenden Versicherungsschutz aufrecht erhälst indem Du nicht kündigst sondern umwandelst.
Ui ui, das ist doch alles komplizierter, als ich dachte.
Zum Thema Heiraten: ich bin die Frau, und mein Zukünftiger ist angestellt und somit in der Pflichtversicherung. Ich bin z.Zt. erwerbslos (ohne Anspruch auf ALG). Dann wäre ich doch über ihn mitversichert?
Die AR möchte ich natürlich nicht gerne verschenken.
Ist mit dem ergänzenden Versicherungsschutz die private Zusatzversicherung gemeint?
Hallo,
kurz gesagt (muß gleich weg): Du zahlst in jüngeren Jahren
mehr Prämie als notwendig. Mit dem Überhang wird eine
Rückstellung für die älteren Jahre gebildet. In den älteren
Jahren wird die dann aufgebraucht, so dass du dann weniger
zahlst als eigentlich notwendig.
Bei einer Kündigung des Vertrages fällt die Rückstellung an
die Gesellschaft zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wie
weit es, um evtl. einen kurzen Zeitraum zu überbrücken, einen
Anwartschaftstarif gibt, kann ich nicht beurteilen,
gruß
Andreas
hallo!
vielen Dank! Von diesem Anwartschaftstarif höre ich nun auch zum ersten Mal.
Ich werde meinen zuständigen Versicherungsbetreuer mal mit den ganzen Sachen löchern!
vielen Dank, das sind alles sehr wichtige Informationen für mich.
Ich habe jetzt einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner der DKV ausgemacht, um mal durchzusprechen, welche günstigeren Module für mich in Frage kämen… Jetzt weiß ich immerhin schon ein bißchen, worauf ich achten muß.
also dann müsste die Familienversicherung greifen! § 10 SGB V regelt das wie folgt:
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 [ab 1.1.2005: ,2, 3] bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Die Alterungsrückstellungen kannst Du Dir über eine Zusatzversicherung oder durch eine Anwartschaftsvereinbarung erhalten.
ich habe eine Frage zur Anwartschaft. Bei mir hat es meinen ehemalige Versicherung vergessen mir so etwas vorzuschlagen. Ich war von 0-27 Jahre privat versichert und wurde dann wegen Ende des Studiums (Eltern mitversichert) und niedrig Lohn Job rausgeschmissen.
Jetzt bin ich 31 und möchte wieder eine private Krankenversicherung abschließen, habe ich da irgendwelche Chancen Druck auszuüben, daß da doch etwas zu meinen Gunsten passiert.
Bis jetzt habe ich mich nur beschwert, daß mir oder meinen Eltern keine Anwartschaft angeboten wurde oder wir informiert wurden, das es so etwas gibt. Und noch einfließen lassen, daß meine frühere Mitgliedschaft in dieser PKV eigentlich der einzige Grund ist wieder in diese PKV (Barmenia) zu gehen. Meine Alternative wäre Winthertur, weil ich dort excellente Beratung und Kundenservice bekommen werde.