Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gerade eine Eigentumswohnung verkauft, leider bleibt mir dabei eine Restschuld von ca. 60000,- Euro.
Zusätzlich habe ich bei einer anderen Bank noch eine Restschuld von ca, 30000,- die ich monatlich mit ca. 300,- Euro tilge.
Die Bank hat mich gebeten ein Vergleichsangebot zu für die 60000 zu machen, der Sachberarbeiter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass man sich bei einem Vergleich nach dem Insolvenzrecht richten würde.
Ich bin zurzeit selbständig, und lebe am Existenzminimum,
meine Einkünfte schwanken zwischen 400 und 1000 Euro pro Monat. Ich habe keine Ersparnisse, kein Auto, bekomme kein Arbeitslosengeld.
Allerdings lebe ich in einer gemeinsamen Wohnung mit meiner Lebensgefährtin, die derzeit den Hauptanteil an Miete und Lebenshaltungskosten trägt, der Mietvertrag läuft auf sie.
Frage: Darf die Bank auf irgendeinen Vermögenswert meiner Lebensgefährtin zugreifen ? Zum Beispiel auf das Einkommen, auf ihr Auto ?
Wie würde die Situation ausschauen wenn ich Insolvenz beantrage ? Wie wird eine eheähnliche Lebensgemeinschaft dort behandelt ?
Habt Ihr sonstige Tips für mich ?
Vielen Dank für Eure Antworten…Thomas