Vergleich und Insolvenz bei eheähnlicher Gemeinschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe gerade eine Eigentumswohnung verkauft, leider bleibt mir dabei eine Restschuld von ca. 60000,- Euro.
Zusätzlich habe ich bei einer anderen Bank noch eine Restschuld von ca, 30000,- die ich monatlich mit ca. 300,- Euro tilge.

Die Bank hat mich gebeten ein Vergleichsangebot zu für die 60000 zu machen, der Sachberarbeiter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass man sich bei einem Vergleich nach dem Insolvenzrecht richten würde.

Ich bin zurzeit selbständig, und lebe am Existenzminimum,
meine Einkünfte schwanken zwischen 400 und 1000 Euro pro Monat. Ich habe keine Ersparnisse, kein Auto, bekomme kein Arbeitslosengeld.

Allerdings lebe ich in einer gemeinsamen Wohnung mit meiner Lebensgefährtin, die derzeit den Hauptanteil an Miete und Lebenshaltungskosten trägt, der Mietvertrag läuft auf sie.

Frage: Darf die Bank auf irgendeinen Vermögenswert meiner Lebensgefährtin zugreifen ? Zum Beispiel auf das Einkommen, auf ihr Auto ?

Wie würde die Situation ausschauen wenn ich Insolvenz beantrage ? Wie wird eine eheähnliche Lebensgemeinschaft dort behandelt ?

Habt Ihr sonstige Tips für mich ?

Vielen Dank für Eure Antworten…Thomas

Hallo Thomas,

wenn die Bank Vergleichsbereitschaft signalisiert,dann ist das schon mal ein gutes Zeichen.Sie wollen sich dabei an das Insolvenzrecht anlehnen.Also zuerst solltest du mal eine Vermögensaufstellung machen.
Quasi so als wenn du Insolvenz beantragen würdest.

Geh dazu mal auf www.insomanager.de und lade dir dort die kostenlose demoversion herunter.Dort findest du Formulare und kannst so alles geordnet ausfüllen.

Wenn du dann einen Überblick hast, dann kommt es darauf an was bei raus kommt.
Die Pfändungsgrenze liegt bei 936 euro alles was darüber ist kann bei Einzelpersonen gepfändet werden
( siehe Pfändungstabelle).

Wenn klar ist,dass du momentan kein pfändbares Einkommen hast kannst du damit zur Bank gehen und mit den Vergleichsverhandlungen beginnen.Es steht nirgend wo geschrieben, wie hoch oder niedrig ein Vergleich sein soll.Es kann auch heißen 100 euro *grins*

Wenn du zu Vergleichsverhandlungen antrittst, dann musst du denen aber schon was anbieten. 10 % sind eine guter Vergleich 5% sind super.Es leigt an deinem Geschick der Bank klar zu machen, dass bei dir nicht mehr zu holen ist und natürlich hast du dir das Geld für den Vergleich bei Freunden zusammengekratzt und mehr ist nun wirklich nicht drinn. Also ich denke mal, wenn du denen 3-5000,- auf den Tisch legst, dann werden die zugreifen…wenn nicht,Geld wieder einstecken und gehen.Kein Banker wird so verrückt sein und dich mit der Kohle wieder ziehen lassen, wenn ihm vorher deutlich klar gemacht worden ist,dass es sonst gar nix mehr gibt und du in die Inso gehst.

Ach ja, bei der Software insomanager kannst du auch gleich die Quote für die Gläubiger ausrechen die jeder Gläubiger bekommen würde wenn du in die Inso gehst.Ganz wichtig das dem Banker auch vorzulegen.

Dann könnte ein Vergleich klappen.
Aber vorsicht,Ratenzahlungen sind kein Vergleich.

Einen Nachteil möchte ich aber auch nicht verschweigen.Es kann sein, dass der Banker die Nerven verliert und dir die Konten kündigt.Damit muss man immer rechnem,darum voraorglich schon mal ein schufafreise Onlinekonto eröffnen.

Viel Erfolg
Mehr zum Thema Schulden findest du auch hier www.schuldenfrust.de

Noch was vergessen, an das vermögen deiner Freundin kann keiner ran

Hallo Hans,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Nur noch eine Frage, wie wird das Vermögen bzw. Einkommen
meiner Lebensgefährtin berücksichtigt ?

Vielen Dank nochmal…Thomas

Noch was vergessen, an das vermögen deiner Freundin
kann keiner ran

ah super…danke, gilt das auch bei gleichem Haushalt ?

GAR NICHT

Hallo Thomas,

Ihre Lebensgefährtin hat mit Ihren Schulden ABSOLUT NICHTS zu tun. Da brauchen Sie absolut keine Angst zu haben.

Wieso zahlen Sie in diesem Zustand 300 Euro an die Bank?
ZAHLUNG EINSTELLEN!!

Fragen Sie mal google nach „FKR“ und „11 Irrtümer“. Da können Sie so einiges Interessante rauslesen.

Viel Glück!

Hallo Thomas,

die Antwort gilt für alle Konstellationen:

Wenn Ihre Lebensgefährtin nicht mit unterschrieben hat, dann haftet sie auch nicht.

Problematisch wird es nur, wenn Sie ableben und der Erbfall eintritt: Hier muss dann ggf. Ihre Partnerin das Erbe von Ihnen ausschlagen. Sonst erbt sie auch Ihre Schulden.

Privatinsolvenz: Warum nicht. Dann entfallen auch die 300 € an die Bank (und TILGUNG ist das ja sicher nicht alles - wenn die Bank 10 % Zins berechnet, dann tilgen Sie monatlich ca. 50 €). Aber Sie müssen die Pfändungsfreigrenzen beachten. Ist ein Rechenspiel.

Viel Erfolg.

Hallo,
also das ist so. Wenn Sie mit Ihrer Lebensgefährtin in einer Wohnung wohnen, hat ihr Vermögen mit ihren Schulden absolut nichts zu tun. Das bedeutet alles was ihrer Lebensgefährtin gehört wie Auto, Möbel Schmuck u.s.w. kann nicht gepfändet werden und wird auch nicht in irgendeiner Form belastet. Das bedeutet das auch keine Lohnpfändung bei ihr gemacht werden kann, denn für ihre Schulden sind sie alleine Verantwortlich. Das stimmt aber auch nur soweit, das ihre Lebensgefährtin nicht mit Ihnen zusammen einen Vertrag (z.B. Kredit) unterschrieben hat oder als Bürge eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, ist das oben genannte maßgebend.
Lohn dürfen sie verdienen soviel sie wollen denn ihr Zahlungsbetrag richtet sich nach der Pfändungstabelle. Alles was sie darüber verdienen muß dem Insolvenzverwalter überwiesen werden. Wenn sie ganz alleine sind und keine Kinder haben gelten sie als eine Person. Sind etwa 998,00 € im Monat. Ihre Lebensgefährtin wird nicht mit angerechnet.
Überings bei 90000 € Schulden bleibt ihnen ja fast nur noch die Insolvenz um in 6 Jahren wieder clean zu sein.
Gruß
HBBH

Zunächst mal hat Deine Lebensgefährtin absolut nichts mit Deinen Schulden zu tun.Selbst wenn Ihr heiraten würdet nicht.Deinen Bank kann Dir nichts Pfänden bis zu einem Einkommen "Netto"von 980 Euro,nur darüber hinaus.
Du kannst also die Ratenzahlung einstellen.Wenn man Dich in die Insolvenz treibt,dann nimm es an und beantrage Restschuldbefreiung (geht nur mit Anwalt)wenn alles ordentlich läuft bist Du in 7 Jahren Schuldenfrei.Ps .Die Bank sind die letzten die Du bedienen solltest,die nehmen absolut keine Rücksicht auf Dein Leben.Die haben sich bedient und Ende.
Keinen Angst!!!
mfg
Jörg

Hallo Thomas,

wenn Deine Lebenspartnerin nichts mit Deinen Schulden zu tun hat(nicht dafür einen Vertrag unterschrieben hat oder gebürgt hat) dann kann die Bank sie nicht dafür belangen und ihr kann ganz und gar nicht passieren. Weder jetzt noch wenn Du Insolvenz anmelden würdest.

Um das ganze überspitzt darzustellen:
Sie kann monatlich 100.000.- Euro verdienen einen Porsche fahren, den Sie Dir leiht, und Du kannst Insolvenz anmelden.
Niemand darf Ihr auch nur einen Cent nehmen. In der gemeinsamen Wohnung muss sie allerdings nachweisen, dass die Gegenstände die dort wertvoll wären und zu pfänden wären auch ihr sind und nicht Dir…wenn der Gerichtsvollzieher zu Dir kommen sollte.
Mehr Infos über Insolvenz ist hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Hallo Thomas,

darf ich mal ganz diskret fragen, wie kann man eine ETW verkaufen, wo unterem Strich ein hoher Schuldenbetrag übrig bleibt? Welche Logik steckte dahinter?

Desweiteren ist es zwar schön, das er Bankangestellte Ihnen telefonisch zu gesichert hat, das es nach Insolvenzrecht verhandelt wird so lange Sie Summe X aufbringen und sofort bezahlen. Wo ist das Schriftliche, was ihn daraufhin festnagelt?

Der nächste Punkt, den ich aus Sicht des Finanzamtes sehe, ist die sogenannte Selbständigkeit, die als Scheinselbständigkeit ausgelegt wird, aufgrund der zu geringen Einkünfte. Hat Sie noch keine zur Aufgabe des Gewerbes von amtlicher Seite angesprochen…wenn nein, das wundert mich.

Ihre Lebensgefährtin wird nicht mitbezogen, es sei denn sie hat irgendwo mit unterschrieben, sollte dies nicht der fall sein, fällt Ihr Einkommen etc weder bei der Bank noch bei der Insolvenz mit rein.

Viele Grüße
Y.Dosse

falls deine freundin nicht mitschuldnerin oder bürgin ist, kann die bank nicht auf ihr geld oder sonstiges vermögen zurück greifen