Vergleich während der Wohlverhaltensphase?

Liebe Experten,
ich befinde mich seit Januar 2010 in der WVP meiner Privatinsolvenz. Bereits im Vorfeld habe ich versucht mit dem Hauptgläubiger (es sind insges.nur zwei)
eine Einigung zu erzielen die jedoch abgelehnt wurde.
Damals war ich noch ledig, ohne Kind und Vollzeitbeschäftigt.

Ein Jahr später bin ich verheiratet, habe ein Kind, und besitze nach meiner längerfristigen Elternzeit einen 20 Stunden Vertrag bei meinem Arbeitgeber.

Ist es möglich während der WVP einen Vergleichsversuch zu starten?
Wenn ja, wieviel prozent der restl. Schuld sollte dieser Versuch beinhalten?
Muss mir mein Treuhänder dabei helfen?
Wie sollte das Anschreiben textlich aussehen?

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Antworten!

Hallo,

ja, ein Vergleichsversuch ist nach wie vor möglich; es müssen aber beide Gläubiger zustimmen, da sonst eine „Gläubigerbevorzugug“ eintritt, die Folgen bishin zur Versagung der Restschuldbefreiung haben kann.

Abhängig von der noch laufenden Zeit der Insolvenz (jetzt Wohlverhaltensperiode) werden sich die Gläubiger vielleicht auf ein zumindest 50%-Angebot einlassen.

Der Insolvenzverwalter ist vertreter der Gläubiger. Er ist nicht verpflichtet Dir zu helfen und wird auch wenig Interesse daran haben, da er ja pro Fall bezahlt wird. Dennoch ist das Verfahren vorzeitig zu beenden, wenn die Schulden „beglichen“ sind.

Ich persönlich würde ein persönliches Gespräch immer vorziehen und versuchen, mich mit beiden Gläubigern zu einigen.

Lieben Gruß

Hallo Lunajane,

vielen Dank für deine Antwort. Bezüglich der 50% für das Angebot ist es so, dass ich 25 % hätte - was aber immer noch viel mehr wäre als das was die Gläubiger ohne Vergleich von mir zu erwarten hätten. Hast Du damit schon Erfahrungen?
Leider möchte bei der KfW niemand persönlich mit mir sprechen, geht also nur schriftlich.
Danke!

Hallo,

eine Quote von 25 % ist recht wenig; mir ist kein Fall bekannt, wo darauf eingegangen wurde, zumal in der sog. Wohlverhaltensperiode ja verstärkte Verpflichtungen bestehen - auch dazu, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen. Mir ist nun nicht bekannt, wie lang Dein verfahren generell schon läuft, aber ab dem 3. Lebensjahr des Kindes kann eine Teilzeitbeschäftigung erwartet werden. Da mir auch weder Ausbildung noch Beruf bekannt ist, kann von daher auch keine Auskunft gegeben werden.
Wenn der Gläubiger kein Interesse an einem persönlichen Termin hat, würde ich persönlich das bereits als negativ ansehen. Wenn doch ein Anschreiben sein soll, würde ich es etwa so formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

entgegen aller Voraussicht ist es mir gelungen, Bargeld zur Verfügung gestellt zu bekommen, mit welchem ich einen Vergleich anstrebe. Zu meinen Schulden in Höhe von? kann ich Ihnen den Betrag ? anbieten. Ich bitte Sie, mein Angebot wohlwollend zu prüfen. Gern komme ich zu einem persönlichen Gespräch in Ihr Haus.
Ich würde mich sehr freuen, wenn die missliche Angelegenheit so einen Abschluss finden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

… in etwa.

LG

Grundsätzlich ist es immer möglich, sich mit den Gläubigern zu einigen.
Der Treuhändler ist dafür aussen vor.
Wenn Sie den Gläubigern ein Angebot machen wollen, muss aber klar sein woher das Geld den kommt. Vermögen werden Sie in aller Regel ja kaum haben. Es wäre aber möglich, wenn Ihr Mann den Gläubigern ein Angebot zum Abkauf der Forderungen macht; das wäre glaubwürdig.
Denn wenn Sie ein Angebot von einer Summe unterbreiten würden, welches Sie ja durch die Insolvenz gar nicht haben könnten, kämen Sie in Erklärungsnot.
WEil Ihnen ja auch neue Schulden während der Wohlverhaltensphase untersagt sind.

Hallo Lunajane!

Der Gläubiger 1 hat die 25 % angenommen!
Allerdings hat Gläubiger 2 nie bei meinem Treuhänder seine Ansprüche angemeldet, jetzt weiß ich nicht so richtig wie ich mit dem umgehen soll, da die Forderung ja immer noch besteht. Soll ich dem jetzt auch ein 25 % Angebot machen, und was ist wenn dieser es ablehnt?

Gruß