Vergleichsangebot an Schuldner bindend ?

Hallo zusammen,

da ich von der Materie Schulden/Insolvenz/außergerichtlicher Vergleich so gar keine Ahnung habe stelle ich die Frage doch mal an euch:

A hat uralte Schulden bei der Bank die er regelmäßig in Raten abstottert, nun soll die ganze sache Final geklärt werden und er schlägt der Bank einen Vergleich vor.
Der Bank ist die Vergleichssumme zu niedrig und macht ihrerseits ein Angebot mit der Klausel: Unter der Vorraussetzung das „aussagekräftige“ Unterlagen beigebracht werden machen wir ein Vergleichsangebot von X Euro.

Nun sucht A die nötigen Unterlagen zusammen und ruft bei der Bank an das er den Vergleich eingehen will.
Ergebnis: Er soll die Unterlagen rein reichen und dann würde man einen Vergleich prüfen, ggfs. einen neuen erstellen.

Nun die Frage: Muss sich die Bank (oder generell ein Gläubiger) nicht an ein gemachtes Vergleichsangebot halten ?

Ich denke da die Bank eine Willenserklärung abgegeben hat und diese von A bestätigt wurde kommt hier doch ein Vertrag zustande, oder seh ich das falsch.

Wie seht ihr das ?

Nun die Frage: Muss sich die Bank (oder generell ein
Gläubiger) nicht an ein gemachtes Vergleichsangebot halten ?

Nein, denn das angebot war an eine Bedingung geknüpft. Wenn der Bank die eingereichten Unterlagen nicht gefallen, wird sie einen Teufel tun und an dem Angebot festhalten.

Ich denke da die Bank eine Willenserklärung abgegeben hat und
diese von A bestätigt wurde kommt hier doch ein Vertrag
zustande, oder seh ich das falsch.

In diesem Fall war es mit Sicherheit keine bindende Zusage sondern eher ein Verhandlungsangebot (aber: IANAL).