Vergleichsangebot vs. Inkasso/Mahnverfahren

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Fall:

(Kurzform)

Ein Unternehmen fordert von einem Kunden einen Betrag den dieser in dieser Höhe nicht anerkennt. Nach einigem hin und her macht der Kunde dem Unternehmen ein Vergleichsangebot und überweist einen Teilbetrag. Auf dieses Vergleichsangebot reagiert das Unternehmen nicht, sondern erteilt einem Inkassobüro den Auftrag Ihre Interessen wahrzunehmen. Der Kunde erhielt daher eine Schreiben vom Inkassobüro mit den verbundenen Kosten und Drohungen. Muß der Kunde diese Inkassokosten und evtl. spätere Gerichtskosten tragen, obwohl er ein Vergleichsangebot gemacht hat?

Besten Dank im vorraus
xrax

(ausführlichere Form)

Ein Kunde erweitert bei seinem Telekommunikationsunternehmen seinen Handy-tarif um eine Surf-Funktion. Mit dieser kann er unter bestimmten Vorraussetzungen günstiger als normal mit dem Handy ins Internet.

Das Unternehmen senden eine neue SIM-Card. Der Kunde baut diese ein und der Vertrag wird freigeschaltet. Der Kunde geht daraufhin mit dem Handy ins Internet.
Nach ca. einer Woche wird er vom Unternehmen darauf aufmerksam gemacht das er eien ausergewöhnlich hohe Rechnung hätte und die Surf-Funktion nun gesperrt wird.
Die Rechnung über € 620,-- erhielt zum nächsten Abrechnungszeitpunkt. Erwartet hat er jedoch eine Rechnung um die € 50,–.
Der Kunde fragt beim Unternehmen nach. Dieses sagt das so alles seine Richtigkeit hat, begründete dies und senkte den Rechbetrag um € 100,-- aus kulanz. Die Begründung war jedoch nicht nachvollziebar.
Darauf fragte der Kunde (per Fax) nochmals nach.
Nach einigen Wochen erhielt er einen Anruf mit der Frage wie er den Betrag den nun begleichen wolle. Falls es noch Fragen gäbe solle er beim Unternehmen anrufen, sonst wird ein Inkassobüro eingeschaltet.

Dem Kunden war das nun alles zu dumm und er machte dem Unternehmen ein Vergleichsangebot per Fax und überweist einen Teilbetrag. Auf dieses wurde jedoch nicht geantwortet sondern es kam eine Schreiben vom Inkassobüro mit den verbundenen Drohngen und Kosten. Muß der Kunde diese Inkassokosten und evtl. spätere Gerichtskosten tragen, obwohl er ein Vergleichangebot gemacht hat?

Ob der Kunde den Betrag bezahlen muss, hängt nur davon ab, ob die Rechnung richtig ist. Ein Vergleichsgebot entlastet natürlich in keinster Weise.

Levay