Ich hätte da mal eine kurze frage…(da ich ja nicht in ichform schreiben darf und rechtsfragen nicht erlaubt sind,frag ich ganz unverfänglich)…
Folgende situation: Frau X zieht mit familie in eine neue Wohnung und freut sich über den preis und denkt sich nichts dabei…nun sind 12 monate vergangen und der vermieter will plötzlich 20% mehr miete weil er den an den mietspiegel anpassen möchte.außerdem kommt ein zuschlag dazu wegen modanisierungen an dem haus,welche aber schon vor 16 jahren gemacht hat.Kann der vermieter also wirklich erst mit einem niedrigeren preis locken und nach 15 monaten einfach mal eben um 20%erhöhen um den mietspiegel anzupassen ?Es würde mich schon alleine interessieren,da der mietspiegel inerhalb der letzten 12 monate nicht gestiegen sein kann,den der ort in dem frau x wohnt stirbt eher aus ,sprich alle ziehen weg und es wird alles billiger um die leute zu halten…also ist daswirklich rechtens was der vermieter tut oder sollte frau x sich bei einem mieterbund hilfe holen?
Moin,
ungeachtet der rechtlichen Situation würde ich mich mal nach einer neuen Wohnung umsehen. Das sieht sehr stark nach ‚Abzocke‘ aus.
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Abgesehen davon kann man bei der geschilderten Umfeldsituation dem VM auch klar sagen: Mieterhöhung = Kündigung. Mal sehen wie er reagiert.
Rechtsberatung ist sicher auch nicht falsch.
mfG
Hi
Hallo kira - Freundlichkeit kostet ja nichts 
… und mit Absätzen kann man auch in der Nicht-ICH-Form lesbarer schreiben
)
Folgende situation: Frau X zieht mit familie in eine neue Wohnung und freut sich über den preis und denkt sich nichts dabei…
nun sind 12 monate vergangen und der vermieter will plötzlich 20% mehr miete weil er den an den mietspiegel anpassen möchte.
außerdem kommt ein zuschlag dazu wegen modanisierungen an dem haus,welche aber schon vor 16 jahren gemacht hat.
Kann der vermieter also wirklich erst mit einem niedrigeren preis locken und nach 15 monaten einfach mal eben um 20%erhöhen um den mietspiegel anzupassen ?
Es würde mich schon alleine interessieren,da der mietspiegel inerhalb der letzten 12 monate nicht gestiegen sein kann,den der ort in dem frau x wohnt stirbt eher aus ,sprich alle ziehen weg und es wird alles billiger um die leute zu halten…also ist daswirklich rechtens was der vermieter tut oder sollte frau x sich bei einem mieterbund hilfe holen?
Zunächst mal hat bei jeder Mieterhöhung der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht (d.h. mit gesetzlicher Kündigungsfrist = 3 Monate) > § 561 BGB
Grundsätzlich kann der VM die Miete erhöhen, wenn er dies entsprechend begründen kann - erstmals mit Wirkung zum 16. Monat ab Beginn des Mietverhältnisses (Miete seit 15 Monaten unverändert) > § 558, 558a
Eine mögliche Begründung wäre z.B. der Verweis auf einen Mietspiegel (auch wenn der sich in den letzten 12 Monaten nicht erhöht hat) - also die Whng zu Mietbeginn unter Mietspiegel angeboten+vermietet wurde.
Wenn die Marktmieten am Ort jüngst gesunken sind, hat sich aber das womöglich noch nicht im Aktualisierungsstand des Mietpreisspiegels niedergeschlagen.
Eine zusätzliche Mieterhöhung wegen einer Modernisierungs-Maßnahme , die bereits vor Zeitpunkt der Anmietung abgeschlossen war, kann der VM allerdings nicht geltend machen. Schliesslich hat der Mieter die Wohnung im gegebenen, modernisierten Zustand zum vereinbarten Mietpreis angemietet.
Allerdings wird der modernisierte Zustand i.A. Einfluss auf die Einstufung/Bewertung der Wohnung im Mietpreisspiegel haben.
BGB - hier mal ausgefiltert - am besten ALLE maßgeblichen §§ durchlesen !!!
http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=mieterh%F6…
Wenn der VM - wie im Beispielfall - versucht „zu tricksen“, wird womöglich noch in anderen Fragen eine Beratug (Mieterbund/Rechtsanwalt) vonnöten sein.
Rudi
also hallo nochmal,
ich danke euch schonmal für die Antworten und sorry fürs schreiben ohne Absatz
,das passiert halt schonmal schnell ,wenn man was schnell schreibt.
Also zur ersten Antwort:
Frau X würde liebend gerne umziehen ,doch kann sich nicht jeder leisten einmal im Jahr umzuziehen,besonders weil es dann wieder ein Umgebungswechsel für die Kinder ist,somit fällt das leider weg.
zur 2ten Antwort:
Im Großen und Ganzen ist Frau X auch der Meinung,das es sich um „tricksen“ handelt…Sie hat sich im Haus umgehört und das scheint wohl auch Gang und gebe zu sein vom Vermieter und das sie wohl alle mehr miete zahlen,als sie,somit wurde die Wohnung so günstig angepriesen mit der Absicht 15 Monate zu warten und dann anzugleichen.Sie hat sich den link lange durch gelesen und leider sind sie damit im Recht.Nur kommt ein großes gravierendes Problem hinzu…wie schon erwähnt,bauen sie das auf die Begründung der Anpassung des Mietspiegels…was sie stutzig gemacht hat,war die Tatsache,das dort der Mietspiegel nicht gestiegen ist ,also sie würde behaupten das er stätig fällt und das schon seit Jahrzehnten…naja aber sie muss es trotzdem hinnehmen,gleichzeitig wird sie aber eine Mietminderung bewirken,denn die Wohnung hat so einige Mängel und der Größte davon ist Schimmel…dieses weiß der V, doch behauptet dieser es läge (wie immer) an mangeldem lüften…was allerdings nicht sein kann ,da Frau X den ganzen Tag die Fenster auf hat ,um der Feuchtigkeit heer zu werden.Der Grund der Feuchtigkeit ist das Badezimmer und das Wc ,welche beide mitten in der Wohnung gelegen sind und nur über kleine Abzüge verfügen,welche aber nicht wirklich die Luftfeuchtigkeit beseitigen kann und Fenster gibts ja nunmal keine mitten in der Wohnung…
Sie ist auf jeden Fall mal gespannt was draus wird und bedankt sich noch einmal.
mfg dat Kira
Der Grund der Feuchtigkeit ist das Badezimmer und das Wc ,welche beide mitten in der Wohnung gelegen sind und nur über kleine Abzüge verfügen,welche aber nicht wirklich die Luftfeuchtigkeit beseitigen kann und Fenster gibts ja nunmal keine mitten in der Wohnung…
Das ist ein Irrglaube > eine geregelte Entlüftung funktioniert i.A. besser als eine Fenster-Entlüftung.
Womöglich schaffen es aber die „kleinen Abzüge“ tatsächlich nicht, die durch’s Wohnen (samt Badgebrauch) üblicherweise entstehende Raumluftfeuchtigkeit abzuführen (Motorleistung zu gering, Rotor/Schächte verunreinigt?).
Sache des Vermieters wäre es für ausreichende Lüftungs möglichkeiten zu sorgen - also ggf. stärkere Lüftermotoren, Schächte reinigen.
Der Mieter ist aber z.B. verpflichtet, die Möglichkeiten zu nutzen sowie angemessen + richtig zu Lüften und zu Heizen. Der nachfolgende Satz deutet stark darauf hin, dass das Nutzerverhalten doch eine mehr oder weniger entscheidende Rolle (mit)spielt:
Schimmel…dieses weiß der V, doch behauptet dieser es läge (wie immer) an mangeldem lüften…was allerdings nicht sein kann ,da Frau X den ganzen Tag die Fenster auf hat ,um der Feuchtigkeit heer zu werden.
Das entspricht jedenfalls NICHT „richtigem Lüften“ sondern kann Schimmelbildung begünstigen bzw. im Extremfall die alleinige Ursache dafür sein!
Auch ein häufiger (gerne „genommener“) Fehler ist es die warme + feuchte Luft des Bades über weniger beheizte Zimmer zu „entlüften“ - besonders beliebt (und besonders schlecht) ist es z.B. das kühlere Schlafzimmer mit der warmen Badluft „zu überschlagen“.
Folge: die feuchtigkeitsangereicherte Luft kühlt dann bereits IM kälteren Raum aus und die ausfallende Feuchtigkeit schlägt sich zwangsläufig auf Bauteile INNERHALB der Wohnung nieder!
Ebenso bzw. noch verschlimmernd, wenn dann noch die Fenster ständig geöffnet sind (Dauerkipp).
In diesem Zusammenhang wäre also unbedingt auch das Nutzerverhalten zu überpüfen!
Eine weitere Aufgabe der Lüftung besteht darin, die in den Wohnungen entstehende Feuchtigkeit durch Lüftung aus den Räumen zu entfernen, um wirkungsvoll die Schimmelpilzbildung zu vermeiden.
Quelle: http://www.dimagb.de/info/bauneu/schiml1.html
D.h. durch richtiges Lüften soll die die im Raum befindliche feuchtigkeitshaltige warme Luft durch die trocken-kühle Luft von außen ersetzt werden = kurzes Stosslüften von angemessen beheizten Räumen.
Dazu z.B.
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.13505/Publikatio…