Vergleichsmieten bei Mieterhöhung

Hallo,

eine Mieterhöhung kann ja damit begründet werden, dass man Mieten in drei vergleichbaren Wohnungen benennt.

Dürfen die drei auch in einem Haus von einem Vermieter sein?

Grüße
Carsten

Hallo !

Ja,dürfen sie.

Am Rande angemerkt,es gilt dann die niedrigste Miete der drei Vergleichswohnungen.

MfG
duck313