Angeblich soll in diesen Tagen ein Urteil gefällt worden sein mit:
Vergleichsmieten bei Mieterhöhung müssen nicht mehr zwingend aus dem gleichen Ort/Stadt stammen, sondern lediglich eine Vergleichbarkeit muss gewährleitet sein - Wenn dies stimmt, wer hat einen LINK hierzu ???
danke vorab und gruß
ad