ich habe eine Frage zu folgender Sachlage: nach einem Diebstahl eines I-Phones, fordert der Geschädigte eine Gesamtsumme von 1100 EUR für Wertverlust, Auslagen etc. Daneben will er auch noch seinen Geldbeutel mit 250 Eur Bargeld entschädigt haben, wofür es allerdings keine Beweise gibt.
Dennoch schlägt das Gericht eine Vergleichszahlung i.H.v 500,- EUR, sowie die Aufteilung der Verfahrenskosten auf 1/3 Geschädigten, 2/3 Täter, dem Angeklagten vor.
Soll der Vergleich angenommen oder abgelehnt werden? Was meint ihr? Das Gericht begründet die Verfügung gleichfalls damit, dass dem Kläger die Beweislast für seine Behauptung in Bezug zur Geldbörse fehle.
Wie würdet ihr aus Sicht des Angeklagten entscheiden?
Im Übirgen: Persönlich empfinde ich die Zahlung von 500 EUR und die Verteilung der Verfahrenskosten, 2/3 auf den Angeklagten, 1/3 auf den Kläger, unangemessen.
ich habe eine Frage zu folgender Sachlage: nach einem
Diebstahl eines I-Phones, fordert der Geschädigte eine
Gesamtsumme von 1100 EUR für Wertverlust, Auslagen etc.
Daneben will er auch noch seinen Geldbeutel mit 250 Eur
Bargeld entschädigt haben, wofür es allerdings keine Beweise
gibt.
Dennoch schlägt das Gericht eine Vergleichszahlung i.H.v 500,-
EUR, sowie die Aufteilung der Verfahrenskosten auf 1/3
Geschädigten, 2/3 Täter, dem Angeklagten vor.
Soll der Vergleich angenommen oder abgelehnt werden? Was meint
ihr? Das Gericht begründet die Verfügung gleichfalls damit,
dass dem Kläger die Beweislast für seine Behauptung in Bezug
zur Geldbörse fehle.
Wie würdet ihr aus Sicht des Angeklagten entscheiden?
Das kann hier keiner sagen, weil das von den konkreten Aussichten des Verfahrens, der Beweislage und der sonstigen Umstände abhängt. Eine solche Entscheidung kann abstrakt nicht geklärt werden.
Welche Beweise hat denn der Kläger angeboten für Grund und Höhe des Anspruchs?
Im Übirgen: Persönlich empfinde ich die Zahlung von 500 EUR
und die Verteilung der Verfahrenskosten, 2/3 auf den
Angeklagten, 1/3 auf den Kläger, unangemessen.
Das kommt darauf an. Hat der Beklage denn die klägerseits behaupteten Handlungen begangen? Dann wäre eine volle Zahlung und Kostentragung angemessen. Wenn nicht, dann wäre es umgekehrt.
Alles andere ist eine Frage der Prozesstaktik und der Risikoabwägung.
Ein Sachverständigengutachten zum Zeitwert des I-Phones, sowie eine Zeugenaussage seiner Mutter (das angeblich gestohlene Geld sei für sie gewesen)
Die Gesamtforderung ist ohne Zweifel völlig überzogen.
Für den Diebstahl der Geldbörse oder irgendwelchen Geldes gibt es schlicht keine Beweise.
Es kommt darauf an. Geht es denn um ein Strafverfahren, das mit Hilfe dieser Zahlung „erledigt“ werden soll oder geht es um ein Zivilverfahren? Der Sachverhalt ist ein wenig wirr, weil Angeklagter und Geschädigter gibt es nur im Strafverfahren. Aber auch im Strafverfahren kann das Gericht eine „Erledigung“ vorschlagen. Wenn es hier um ein Strafverfahren gehen sollte, bei dem die Sache mit einer Einmalzahlung an den Geschädigten erledigt werden könnte, würde ich persönlich zustimmen.
Geht es um ein Zivilverfahren, dann stellt sich mir die Frage, was im Strafverfahren bereits festgestellt wurde. Gibt es schon eine Verurteilung, gibt es schon Zeugenaussagen, etc.?
@ Leopold: Nein, es dreht sich nun nur noch um das Zivilverfahren.
Das Strafverfahren ist abgeschlossen, Zeugenaussagen gab es hier keine.
Die Frage nach der Höhe der Klageforderung und welche Gegenstände entwendet wurden, wurde hier nicht gestellt.
Das ist jetzt die zivilrechtliche Sache…
Es bleibt nun die Frage, ist der Vergleichsvorschlag des Gerichts zu hoch? Die Aufteilung der Kosten auf 2/3 Angeklagter und 1/3 Kläger gerecht? Kann eine Änderung des Vergleichs beantragt werden?
UNd da bleibt es dabei: Man weiß es nicht, das ist ein Einzelfall. Ich halte einen Wertverlust um die EUR 1.000,- für ein Handy für maßlos übertrieben, aber Apple-Leute ticken halt anders. Wenn, wie Du angibst, die Forderung überzogen ist, kann es sein, dass man mit der Hälfte gut bedient ist, oder eben auch nicht.