Vergleichszahlung mit Bank und Inkassounternehmen

Hallo Community!

Ich möchte wissen, ob sich jemand von euch mit Vergleichen(Vergleichszahlungen) auskennt.

Bei einer Verbindlichkeit gegenüber einer Bank von ca. 60.000 Euro, welche an ein Inkassounternehmen verkauft wurde:

Welche Vergleichszahlung könnte man anbieten?

Gibt es einen bestimmten Prozentsatz bzw. wie findet man heraus, bis zu wieviel Geld man die offene Forderung runterhandeln könnte?

Falls es einen Leitsatz gitb oder falls ihr einfach gutes verlässliches Wissen verfügt, bitte um jede hilfreiche Antwort.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

MFG

Questions7

Hallo!

Welche Vergleichszahlung könnte man anbieten?
Gibt es einen bestimmten Prozentsatz bzw. wie findet man
heraus, bis zu wieviel Geld man die offene Forderung
runterhandeln könnte?

Solange der Gläubiger davon ausgeht, den Betrag vom Schuldner eintreiben zu können, wird er wenig Verhandlungsbereitschaft zeigen. Der schlimmste Fall für jeden Gläubiger ist die Insolvenz des Schuldners, weil es dann in aller Regel gar nichts mehr gibt. Bevor ein professioneller Gläubiger (also nicht Lieschen Müller mit Rachegedanken und dem Wunsch, dem Schuldner mal zu zeigen, wo es langgeht) gar nichts mehr bekommt, wird er im Notfall sogar mit einem Trinkgeld irgendwo im einstelligen Prozentbereich zufrieden sein.

Es hängt deshalb alles an den Umständen des Einzelfalls. Der Schuldner mit Einfamilienhaus, das sich nötigenfalls verwerten läßt, befindet sich in einer anderen Situation als ein Rentner mit Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags. Über den Verzicht auf eine oder mehrere Millionen läßt sich zuweilen viel leichter verhandeln als über ein paar T€.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Forderungen der Banken werden nicht an ein Inkassounternehmen verkauft , sondern an ein Inkasso-Unternehmen zum Einzug abgetreten.
Wenn die Forderung tatsächlich verkauft worden ist, muss rechtlich zwingend „der Schuldner vom bisherigen Gläubiger informiert worden sein, dass die Forderung an XY abgetreten wurde und XY muss zudem die Abtretung ausdrücklich angenommen haben“ ( § 398 BGB)!
Dies liegt offensichtlich nicht vor, so dass das Inkasso-Unternehmen lediglich die Forderung „über Jahre hinweg“ einzieht, hierbei natürlich auch noch eine Provision erhält und ohne Rücksprache mit der Bank kann das Inkasso-Unternehmen nicht auf Teile der Forderung verzichten. Je nach Bank hat diese ggf. bereits die Kreditforderung an den Kreditversicherer „intern“ abgetreten.
Man muss da ganz genau hinsehen, wer das InkassoUnternehmen ist und wer die Bank.

si

Wenn die Forderung tatsächlich verkauft worden ist, muss
rechtlich zwingend „der Schuldner vom bisherigen Gläubiger
informiert worden sein, dass die Forderung an XY abgetreten
wurde und XY muss zudem die Abtretung ausdrücklich angenommen
haben“ ( § 398 BGB)!

Ich weiß nicht, welches BGB du hast, aber in dem aus diesem Universum steht in § 398 nichts von einer Annahme der Abtretung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/398.html
Was ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen einer Abtretung und einem Verkauf einer Forderung und wo im BGB ist dies geregelt?