Vergnügungssteuerpflichtig

Hallo!

Was bedeutet „Vergnügungssteuerpflichtig“ in diesem Satz? Kann jemand diesen Satz in diesem Kontext für mich interpretieren? Was ist das für ein Ungestüm?
Danke

Ich habe auch Kaminabende mit Gewerkschaftsleuten
gemacht, die waren
nicht alle vergnügungssteuerpflich -
tig, aber gerade die Gewerkschaften
müssen wir bei der Digita lisierung
mitnehmen, das ist wichtig.

Eigentlich recht einfach: Das ist die Pflicht, eine Vergnügungssteuer zu entrichten.

PS: In Österreich heißt die Vergnügungssteuer übrigens Lustbarkeitsabgabe :stuck_out_tongue_winking_eye:

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kann in Deutschland bei Veranstaltungen erhoben werden, die dem Vergnügen dienen.
Das kann z.B. eine Abgabe auf Eintrittskarten beim Volksfest oder anderen Veranstaltungen sein. Auch wenn man in seinem Restaurant Spielautomaten aufhängt und damit Geld einnimmt, kann es sein, dass die Gemeinde dafür Vergnügungssteuer haben will.

Ganz grob verallgemeinert: Für Dinge, die Spaß machen, möchte der Staat Vergnügungssteuer haben.

Wenn man im übertragenen Sinne sagt, dass ein Erlebnis nicht gerade Vergnügungssteuerpflichtig war, dann meint man, dass dieses Erlebnis keinen Spaß gemacht hat.
Man hatte kein Vergnügen dabei, deswegen war es nicht Vergnügungssteuerpflichtig.

Gruß,
KHK

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Hallo! Aber warum sollte/soll man für das Vergnügen Steuer zahlen? Das verstehe ich nicht. Man kann auf Zigaretten Steuern erheben und zahlen. Aber auf Vergnügen?

Grüße

Das ist eine verunglückte Metaphorik.

Der Schreibende meint, dass es nicht immer ein Vergnügen war, mit Gewerkschaftern das Thema Digitalisierung zu diskutieren (vermutlich, weil sie bei jeder Form der Rationalisierung den Wegfall von Arbeitsplätzen befürchten), aber er auf jeden Fall mit ihnen guten Kontakt bei diesem Thema halten möchte.

Die Vergnügungsteuer hat da überhaupt nichts verloren, die heißt nur dem Namen nach so und wird in den Städten, die sie überhaupt noch erheben, auf Etablissements mit Porno-Videoautomaten und ähnliche Amüsierbetriebe erhoben.

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Nicht auf das Vergnügen, aber auf die Veranstaltung als solches. Nicht die Teilnehmer zahlen sondern der Veranstalter.

Und in deinem Text ist das ironisch gemeint. Es soll bedeuten die Veranstaltung war trocken und nüchtern, wahrlich kein Vergnügen.

mfG
duck313

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Ich versuche das mit einem Witz zu erklären:

Wie viele Deutsche braucht man, um eine Glühbirne zu wechseln? Einen. Deutsche sind effizient und haben keinen Humor. :upside_down_face:

Penegrin,

ich versuche, dich zu verstehen. Aber ich kann leider nicht mithalten und verstehen, was du meinst

Die Deutschen gelten gemeinhin als humorlos (zweifellos eine völlig unbegründete Neidreaktion auf dieses fleißige Völklein). Da passt es irgendwie, dass hier auch bei Vergnügen eine Steuer fällig wird :wink:

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Jetzt habe ich es kapiert. Danke

Wobei hier der gleiche Irrtum vorliegt wie bei dem, den Nadja zitiert hat.

Vegnügungsteuer kann (die Kompetenz liegt bei den Gemeinden) auf Eintrittskarten u.a. für Tanzveranstaltungen, Eintrittsgebühren für Diskotheken, Kinos und ähnliche Betriebe, auf Spiel- und Videoautomaten, auf Wettbetriebe und Prostitution ehoben werden.

Das bisselchen, was von dieser Steuer heute noch übrig ist, kann man am Beispiel Mannheim studieren:

(2017 ergänzt um die Besteuerung von Wettlokalen)

Schöne Grüße

MM

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Hi,

Das Wort vergnügungssteuerpflichtig wird sehr wohl ironisch verwendet, und auch oft. Die von nadja zitierte Verwendung ist üblich,und ingenau der konstruktion: (etwas) ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig - (etwas) macht nicht gerade Spaß.

Die

Hallo,

zum Vergnügen im steuerrechtlichen Sinne gehört z.B. das Glückspiel.
Vergnügungssteuer - Stadt Köln (stadt-koeln.de)

Wenn man sagt, daß ein Vorgang nicht unbedingt vergnügungssteuerpflichtig ist, meint man damit eine eher unangenehme Sache. Es handelt sich also um eine Redewendung.

Gruß
C.

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