Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Wie würden denn die Zinsen berechnet? Mit 4 Prozent lt. BGB? Und auf welche Jahre würden sie hochgerechnet?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Wie würden denn die Zinsen berechnet? Mit 4 Prozent lt. BGB? Und auf welche Jahre würden sie hochgerechnet?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Wie würden denn die Zinsen berechnet? Mit 4 Prozent lt. BGB? Und auf welche Jahre würden sie hochgerechnet?
Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo,
ich würde vorschlagen, die Zinsberechnung ganz offiziell vorzunehmen wie sie z.B. auch bei Mahnbescheiden zur Anwendung kommt: 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz kann im Internet recherchiert werden bei der Bundesbank.
Grüße,
Zita
Hallo Tom,
zu diesem Vorgang sollten Sie den Mieterbund o.ä. einschalten.
Hier geht es nicht nur um die Nutzungsüberlassung des neuen Wohnraums, sondern Änderung des Mietvertags im Zusammenhang der Fläche und der Nebenkosten. Es sind Baukosten im Spiel, die Umwandlung von ??? in Wohnraum.
Sorry, kann da nicht weiter helfen.
sorry, das weiss ich nicht