Vergünstigungen/Befreiungsausweis?

Hallo

Ich bin bei der AOK und habe Diabetes TYp 2.
Dies wurde vor zwei Jahren erkannt und ist seitdem in Behandlung, gehe also jedes Quartal zur Blutabnahme und die ganzen Untersuchungen (Füsse, Niere, Augen).

Jetzt sagte mir aber gestern jemand, das man in meinem Fall einen sogenannten „Befreiungsausweis“ gibt, der einem die Praxisgebühr pro Quartal erspart.
Darauf hat mich aber noch niemand (Krankenkasse oder Arzt) drauf hingewiesen…

Außerdem sagte er, wenn er noch die anderen Vorsorgeuntersuchungen machen lässt (Krebsvorsorge usw), gibts noch einmal irgendeinen Bonus.

Nun wollte ich mal hier Fragen, ob das nur bei bestimmten Krankenkassen so ist, oder ob das generell so ist.

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Moin,

Jetzt sagte mir aber gestern jemand, das man in meinem Fall
einen sogenannten „Befreiungsausweis“ gibt, der einem die
Praxisgebühr pro Quartal erspart.

Ja es gibt solche Befreiungskärtchen, dazu musst du allerdings einige vorraussetzungen erfüllen, welche genau kann ich dir nicht Sagen. Die Kosten dann aber einmalig etwas, dafür hast du dann Medis und Arztbesuche Frei.
Schau da mal nach:

https://www.aokplus-online.de/leistungen-services/ge…

Gruß und viel Glück

Chris

Hallo,
also, eine grundsätzliche Befreiung gibt es nicht.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass man 2% seines jährlichen Brutto-Einkommens für Zuzahlungen aufbringen muss. Bei chronisch Kranken
(dies sind grundsätzlich Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung von 70% und/oder Pflegestufe 2, aber auch ggf. andere, denen der Arzt eine solche chronische Erkrankung bestätigt)
beträgt diese Belastungsgrenze 1 %. Als Einkommen werden alle Einkünfte der im Familienverband lebend Angehörigen herangezogen.
ZU den anrechenbaren Zuzahlungen gehören u.a. die Verordnungsblattgebühren, die Eigenanteile bei Heil- und Hilfsmitteln, die Eigenanteile bei Kuren und Krankenhausaufenthalte sowie die Eigenanteile bei Fahrkosten und selbstverständlich auch die
Praxisgebühr.
Das Verfahren läuft wie folgt ab -
Man reicht den Antrag (bekommt man bei der Kasse), zusammen mit
allen Zahlungsnachweisen (von allen Familienangehörigen) und den Einkommensnachweisen bei der Kasse ein. Diese errechnet die Belastungsgrenze und berechnet dann den Betrag, der ggf. erstattet werden kann. Man kann bis zum 31.12.2011 noch bis zum Jahr 2007 die Unterlagen einreichen, ab 01.01.2012 geht nur noch ab 2008.
Wenn man nun als chronisch Kranker mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im kommenden Jahr die Grenze der Zuzahlungen überschreiten wird, kann
man den Betrag, der 1% der Einkünfte entspricht am Jahresanfang an die Kasse zahlen und bekommt dann für das gesamt Kalenderjahr einen
Befreiungsausweis (die Angehörigen, die berücksichtigt werden können, natürlich auch).
Damit erspart man sich das Sammeln der Belege und der Kasse auch Arbeit.
Ich weiß eigentlich von ziemlich allen Kassen, dass sie auf ihren Internet-Seiten, aber auch in den Mitgliederzeitschriften am Jahresende immer auf die Befreiungsmöglichkeiten hinweisen, vielleicht nicht direkt auf der ersten Seite, aber sie tun es.
Gruss
Czauderna