Liebe/-r Experte/-in,
nur eine kurze Frage bitte: macht sich ein Schwerbehindertenausweis auf Dauer - 30% - steuerlich bemerkbar?
Ich habe etwas von einem Pauschbetrag von 310€ gefunden. Das ist sicherlich jährlich gemeint? Aber bringt unterm Strich ja eigentlich nichts (soll nicht habgierig klingen). Gäbe es vielleicht noch andere „Vorteile“?
Vielen Dank.
MFG
iris
Guten Tag,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, ich hatte vergessen mich auf Urlaubsabwesenheit zusetzen.
Zu allererst: Der Grad der Behinderung (GdB) wird nicht in Prozent angegeben. Man sagt einfach, ein „GdB von 30“…man sagt ja auch nicht, es ist 10 Prozent Grad Celsius heiss…
Weiter gibt es bei vorliegen eines GdB keine Vergünstigungen. Es gibt Nachteilsausgleiche, die sich nach Art der Einschränkungen und der Höhe des GdB ergeben. Daher kann man eine pauschale Aussage, welche bei Ihnen zutreffen könnten, nicht geben…
Sollten Sie berufstätig sein, macht es vielleicht Sinn einen Antrag auf Gleichstellung bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur zu stellen. Diese bekommen Sie, wenn ihr Arbeitsplatz auf grund der behinderungsbedingten Einschränkungen gefährdet ist. Sie würden damit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden (Bis zu einem GdB unter 50 gilt man als behindert, erst ab einem GdB von 50 und mehr gilt man als schwerbehindert)
Nach erfolgter Gleichstellung würde man z. B. auch den erweiterten Kündigungsschutz geniessen, den es erst am GdB 50 gibt…
Eine gute Zusammenfassung zu allen Nachteilsausgleichen finden Sie z. B. hier:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehind…
Ein recht gutes Forum zum Thema Behinderung wäre z. B. dieses hier:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de
Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruß
MG