Hallo Leute vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen, habe ein Problem mit dem Arbeitsamt!!!
Mein befristeter Vertrag ging vom 14.Januar bis 31. März 2013.
Der Resturlaub von zwei Tagen wurde mir mit der Märzabrechnung vergütet.
Das Arbeitsamt sagt jetzt: ,Wäre der noch zustehende Urlaub im Anschluss an das Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnis genommen worden, hätte er nach gesetztlichen/ (tarif) vertraglichen Bestimmungen gedauert bis einschließlich 2.April 2013".
Die Entscheidung beruht auf § 157 Drittes Buch Sozialgesetzbuch-SGB III.
Ist diese Entscheidung denn rechtens???
Meiner Meinung nach darf mir doch Urlaub der mir mit Ablauf des Vertrags 31. März zusteht und vergütet wird nicht auf den April übertragen werden! Zumal ich ja kein Vertrag mehr mit der Firma habe.
Desweiteren wird man ja bestraft wenn man seinen Urlaub nicht nehmen kann in dem jetzt für den 1. April und 2 April das Arbeitslosengeld zurück gefordert wird.
Ich hoffe ein paar Experten von euch können mir weiter helfen.