Hallo,
wenn man an Feiertagen arbeiten muss, ohne dafür mehr Geld zu bekommen, muss man nicht wenigstens dafür an einem anderen Tag frei bekommen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Hallo,
wenn man an Feiertagen arbeiten muss, ohne dafür mehr Geld zu bekommen, muss man nicht wenigstens dafür an einem anderen Tag frei bekommen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Hallo,
wenn man an Feiertagen arbeiten muss, ohne dafür mehr Geld zu
bekommen, muss man nicht wenigstens dafür an einem anderen Tag
frei bekommen?
Man muss einen Ersatzruhetag bekommen.
Siehe http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73359.htm
MfG
… wobei das auch ein Tag sein kann, den man sowieso frei hätte. Wer also ohnehin nur in einer 5-Tage-Woche arbeitet, der muss keinen Extra-Tag bekommen.
VG
EK
wobei das auch ein Tag sein kann, den man sowieso frei hätte. Wer also ohnehin nur in einer 5-Tage-Woche arbeitet, der muss keinen Extra-Tag bekommen.
Hallo, das hätte ich doch bitte gern mal durch einen Beleg dokumentiert!
Welcher Arbeitgeber kann denn in einer 5 Tage-Woche, in d. turnusmäßig weder am Samstag noch am Sonntag gearbeitet wird, den freien Tag aus Feiertagsarbeit dann an einem Samstag erstatten? Denn nur so könnte ich dies an Hand Deines Textes verstehen!
MfG ramses90.
Hallo,
das hätte ich doch bitte gern mal durch einen Beleg
dokumentiert!
Welcher Arbeitgeber kann denn in einer 5 Tage-Woche, in d.
turnusmäßig weder am Samstag noch am Sonntag gearbeitet wird,
den freien Tag aus Feiertagsarbeit dann an einem Samstag
erstatten? Denn nur so könnte ich dies an Hand Deines Textes
verstehen!
Es geht hier nicht um einen zusätzlichen freien Tag, also nicht um Erstattung, sondern lediglich darum, dass dem Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist ein freier Tag gewährleistet sein muss. Es geht also um die Ruhemöglichkeit und nicht um den Ausgleich von Mehrarbeit.
Gruß
Hi, ich entschuldige mich, denn Du hast recht. Urteil des BAG vom 23.03.2006
6 AZR 497/05
In diesem Urteil wurde das festgelegt.
das heisst nun aber nicht, dass das durch tarifvertragliche Regelungen anders gehandhabt werden kann.
Im Arbeitszeitgesetz wird das auch nicht so geregelt wie im Urteil vom BAG.
MfG ramses90.
Hi!
Im Arbeitszeitgesetz wird das auch nicht so geregelt wie im
Urteil vom BAG.
Du glaubst also wirklich, das BAG urteilt gegen geltende Gesetze?!
Gruß
Guido
Hi, scheinbar doch! Ich hab mir d. Arb.-Zeitgesetz von vorn bis hi nten 3x durchgelesen u. keine Regelung/Wortlaut wie den in dem BAG Urteil gefunden.
MfG ramses90
Hi, scheinbar doch! Ich hab mir d. Arb.-Zeitgesetz von vorn
bis hi nten 3x durchgelesen u. keine Regelung/Wortlaut wie den
in dem BAG Urteil gefunden.
Na, denn helfe ich mal
http://www.bundesrecht.juris.de/arbzg/__7.html
VG
Guido