Vergütung AT-Angestellter

Liebe/-r Experte/-in,

muss ein AT-Angestellter auch außertariflich sprich übertariflich vergütet werden?
Gibts da gesetzliche Regelungen?

Habe mal gegoogelt und gelesen, dass er eigentlich mehr als die höchste tarifliche Gruppierung verdienen muss. Aber gibts da Vorschriften oder Rechtsprechung?
Mein Vertrag wurde von tariflich in außertariflich geändert. Aber die höchste Tarifgruppe verdient trotzdem noch 200,- Euro mehr. (Tarif Groß- und Außenhandel).

Danke vorab für eine Info!
VG Kimba

Hallo Kimba,

nein, es gibt keine gesetzlichen Regelungen. Das Gehalt ist eine vertragliche Regelung, also beide Seiten müssen ja sagen.

Die spannende Frage bei Ihnen ist, warum der Arbeitgeber in Ihrem Fall von einem bestehenden Vergütungssystem abweichen kann. Wenn z.B. im Tarifvertrag, der für Sie gilt, ein höheres Entgelt für Ihre Tätigkeit geregelt ist, dann erhalten Sie automatisch dieses Entgelt. Und zwar egal, auf was sie sich im Arbeitsvertrag geeinigt haben.

Gleiches gilt, wenn es ein betriebliches Vergütungssystem gibt.

Meistens bedeutet „außertariflich“, dass kein Tarifvertrag gilt. Was bei Ihnen nun zutrifft, müssten Sie selbst heraus finden.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

muss ein AT-Angestellter auch außertariflich sprich
übertariflich vergütet werden?
Aber die höchste Tarifgruppe verdient trotzdem noch 200,- Euro :mehr. (Tarif Groß- und Außenhandel).

Guten Abend,

die Begründung jemanden von tariflich auf aussertariflich zu übernehmen kann unterschiedlich sein. Es können insgesamt andere Tätigkeiten und andere Vergütungselemente als im Tarif vereinbart werden. Wenn aber insgesamt doch nur eine tarifliche Tätigkeit mit tariflichem Entgelt herauskommt, dann macht das wenig Sinn.
Denkbar ist auch, dass die Vergütung höher als die Vergütung für vergleichbare Mitarbeiter ist. Auch dann würde man von außertariflich sprechen können.
Übertariflich bedeutet nicht, dass der höchste Satz überschritten ist, sondern nur, dass die Vergütung für diese Tätigkeit über dem Tarif liegt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Beste Grüße

Hallo,

außertarifliche Regelungen werden in den Tarifverträgen selten geregelt. Aber die Definition der außertarfilichen Bezahlung könnte dort vereinbart sein. Die besagt ob eine tarifliche Leistung auch unter dem Tarifvertrag bezahlt werden kann, z.B bei Einstiegsgehältern ect.

Für Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag ist eine Bezahlung immer außertariflich orientier sich aber in vielen Fällen am Tarifvertrag.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo,

außertarifliche Regelungen werden in den Tarifverträgen selten geregelt. Aber die Definition der außertarfilichen Bezahlung könnte dort vereinbart sein. Die besagt ob eine tarifliche Leistung auch unter dem Tarifvertrag bezahlt werden kann, z.B bei Einstiegsgehältern ect.

Für Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag ist eine Bezahlung immer außertariflich orientiert sich aber in vielen Fällen am Tarifvertrag.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

D. ist etwas diffizil:

  1. Entspricht d. Eingruppierung /Beförderng zum AT auch den rechtl. Gegegebenheiten ?

  2. Wie sieht d. TV genau aus ?

  3. Gibt es eine AN-Vertretung u. wie sieht d. das ?

  4. Was genau steht im Arb.vetrag ?

Sie könnten zunächst einmal m dem Pers.chef sprechen.
Als Vorbereitng nocheinmal genau schauen, was in den Unterlagen steht, s.o…

Wenn d. Ergebnis nicht zufriedenstelllend ist bleibt ur d. Gang zum FA f. Arb.recht.

Danke, das war sehr hilfreich!

Danke, eine gute, informative Antwort.

Hallo Kimba,
ich denke dieser link wird Ihnen weiter helfen

http://rsw.beck.de/rsw/upload/Arbeitsrechtslexikon/S…

Mit freundlichen Grüßen
Ice

Hallo,

ja das ist verdammt schwer. Das BAG hat unlängst mehrfach darüber entschieden. Es kommt halt immer auch auf die Fallkonsterlation an.
Wenn du einen AT-Vertrag unterschrieben hast, denn wirst du wissen, was du neu unterschrieben hast. So das BAG.
Solltest du neu eingestellt worden sein, dann sagt das BAG, dass hier evtl. Druck o. Erpressung der Hintergrund sein kann. Aber in deinem Fall müsste ich alle Hintergründe kennen. Auch die betrieblichen (BR u.s.w)
Ich möchte dir dringend anraten, dass du dir über die Gewerkschaft o. einen Rechtsanwalt (aber Vorsicht - nimm nur einen RA, der auch wirklich Ahnung hat… sonst klagt der mit seiner Unwissenheit dein Arbeitsverhältnis kaputt). Wenn du Mitglied in der Gewerkschaft bist, hole dir einen Termin… wenn nicht, kannst du noch Mitglied werden :wink: und eine Beratung bekommst du denn auch gleich.
Also: Mit Vorsicht an die Sache gehen. Dadurch, dass du schon in der Fa. warst, macht es die ganze Sache schwieriger - aber nicht aussichtslos.
Viel Glück!!