Vergütung der Rechtsanwälte

Ich bin grad dabei, einen hypothetischen Finanzplan zur Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei zu erstellen. Schwierigkeiten sehe ich in den Einnahmen, nämlich in der Vergütung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Welchen durchschnittlichen Streitwert sollte ich dabei ansetzen? Ich versuche, das durchschnittliche Einkommen eines selbständigen Rechtsanwalts zu ermitteln, was natürlich gar nicht so einfach ist.

Großes Manko spielt dabei natürlich die Konkurrenzsituation unter den vielen RA’s. Ich würd mich freuen, wenn mir jemand aus der Sparte einen Erfahrungsbericht geben könnte.

Gruß, Mathias

Da kann ich Dir nicht wirklich behilflich sein, aber Du mußt bei der Berechnung auch daran denken, welches Fachgebiet der Anwalt hat. Es gibt weniger RAs mit Spezialgebiet z. B. Markenrecht als RAs für Familienrecht.

Dann mußt Du noch bedenken, daß manche RAs voll ausgelastet sind mit ein paar Großmandanten (großen Firmen) oder Mandanten, die jeden Hans Wurst kleckerweise als Mandanten haben müssen. Also Auftragslage beachten.