Ich bin grad dabei, einen hypothetischen Finanzplan zur Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei zu erstellen. Schwierigkeiten sehe ich in den Einnahmen, nämlich in der Vergütung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Welchen durchschnittlichen Streitwert sollte ich dabei ansetzen? Ich versuche, das durchschnittliche Einkommen eines selbständigen Rechtsanwalts zu ermitteln, was natürlich gar nicht so einfach ist.
Großes Manko spielt dabei natürlich die Konkurrenzsituation unter den vielen RA’s. Ich würd mich freuen, wenn mir jemand aus der Sparte einen Erfahrungsbericht geben könnte.
Gruß, Mathias