Welchen Stundenlohn kann man bei einer in Eigenleistung professionell ausgeführten Reparatur an einer Baumaßnahme ansetzen, die eigentlich im Rahmen der Garantie von der inzwischen aber in Insolvenz gegangenen Herstellerfirma hätte vorgenommen werden müssen?
Danke für die Antworten.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass hier von den Kosten für eine Ersatzvornahme die Rede ist, sprich ein Heimwerker nimmt eine Handlung vor, für die eigentlich ein Schuldner zuständig wäre.
Das Problem ist, dass aus meiner Sicht für Eigenleistung kein Stundenlohn ansetzbar ist (ich lasse mich gerne belehren, Ianal) sondern nur ein Schadenersatz fällig ist.
Beauftrage ich einen Handwerker, so ist dessen Rechnungsbetrag der entstandene Schaden. Einfache Sache!
Mache ich es selbst kostet das „nur“ Zeit und ggf. Material. Ein Selbstständiger könnte evtl. einen Umsatzausfall geltend machen, aber das so darzulegen, dass ein Gericht das auch bestätigen würde ist nicht leicht.
Einfacher ist daher die Handwerkervariante (sofern man sicher ist, dass das Geld überhaupt irgendwo zu holen ist).
Grüße
Lumpi
Danke für die umfassende Antwort. Eine Handwerkerfirma mit der Reparatur zu beauftragen, wäre nicht ratsam gewesen, da die Arbeiten umfangreich waren und sich die angesprochene Insolvenz bereits abgezeichnet hat. Die Arbeiten wurden übrigens inzwischen ausgeführt und sollten irgendwie in ihrem Wert im Insolvenzverfahren Berücksichtigung finden.