moin.
mal angenammon jemand macht während des studiums ein fürs studium nötwendiges 4 wöchiges praktikum in einer firma.
dort wird er im bereich der fertigung für gewöhnliche anfallende arbeiten eingesetzt, jeweils nach kurzer einweisung eines angestellten.
so arbeitet er von woche zu woche in verschiedenen abteilungen und erledigt das was die anderen angestellten auch tun.
im praktikantenvertrag steht, dass es keine vergütung gibt.
FRAGEN:
hat der praktikant anspruch auf vergütung?
(hab mal was gehört von nem gesetz, dass man anspruch hat, wenn der arbeitsanteil grösser ist, als der lernanteil. aber was ist mit „learning by doing“?)
wenn ja, in welcher höhe?
(hab gehört, dass man dann anspruch auf den vollen lohn hat, der den anderen arbeitern bezahlt wird, aber da muss doch unterschieden werden zwischen ausgebildetem arbeiter und praktikanten)
wie sagt man es der firma am besten, dass man geld haben möchte? per bösen brief? per netten brief und dann bösen brief? was sollte man denn da so schreiben?
es kann Fälle geben, in denen ein „Praktikant“ einen Vergütungsanspruch hat, nämlich wenn es eigentlich ein Arbeitsverhältnis ist ohne Studienhintergrund oder ein Praktikum nach BBiG, das wie ein Ausbildungsverhältnis einen gesetzlich verankerten Vergütungsanspruch aufweist.
Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten, die im Rahmen ihres Studiums in Betrieben eine dem Studienziel dienende praktische Ausbildung / Erfahrung erhalten, sind keine Praktikanten mit Arbeitnehmereigenschaft. Die Vorschriften des BBiG zur Vergütungspflicht finden auch keine Anwendung auf diese Praktikanten, mit der Folge, dass sie keinen Anspruch auf Urlaub, Arbeitsentgelt oder Einhaltung der besonderen Kündigungsschutzbestimmungen nach BBiG haben (das hat das BAG in zwei Entscheidungen, nämlich vom 19.06.1974 und 25.03.1981 festgestellt). Grund dafür soll sein, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für Praktika hat, die Bestandteil einer länderrechtlichen Hochschul- / Fachhochschul-Regelung ist. Somit ist das BBiG unanwendbar. Auch das BetrVG soll für sie nicht gelten.
Also konnte der Vergütungsanspruch vertraglich ausgeschlossen werden.
Erst einmal unterschreiben und im Spiel die Regeln ändern geht hier jedenfalls nicht.
Grüße
EK
P.S.: Die Studienpraktika haben die Länder auch eingeführt, um praxisfernen Studenten schon zu früher Zeit Firmenkontakte und regelmäßige Arbeit zu verordnen, die auch die spätere Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erleichtern sollen. Da kommt so ein Brief bestimmt gut.
Eigentlich ist ja schon alles gesagt, aber ich als Student will auch noch mal meinen Senf dazugeben (-:
Es ist tatsächlich so, daß eine Vergütung von Studienpraktika seitens der Uni nicht vorgesehen ist (steht sowohl in der Studienordnung als auch in den Praktikumsrichtlinien). Dem Praktikumsbetrieb ist es freigestellt, eine Vergütung zu zahlen, oder eben nicht. Du hast aber in jedem Falle keinen Anspruch darauf, kannst es also auch nicht „einklagen“, sorry.
es kann Fälle geben, in denen ein „Praktikant“ einen
Vergütungsanspruch hat, nämlich wenn es eigentlich ein
Arbeitsverhältnis ist ohne Studienhintergrund oder ein
Praktikum nach BBiG, das wie ein Ausbildungsverhältnis einen
gesetzlich verankerten Vergütungsanspruch aufweist.
zusätzlich habe ich jedoch folgendes im „Leitfaden für ein faires Praktikum“ gefunden:
„Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass ein Praktikum in erster Linie dem Erwerb beruflicher Kenntnisse dient, wobei das Lernen im Vordergrund stehe. Wenn die Arbeitsleistung dem Erwerb beruflicher Kenntnisse überwiegt, hat der Praktikant oder die Praktikantin Anspruch auf vollen Lohn (§ 138 II BGB)“
in dem gesetz ist von sittenwidrigkeit und ausbeutung die rede.
harte worte, aber ist damit nicht geregelt, dass der praktikant in dem von mir geschilderten fall anspruch hat?
Erst einmal unterschreiben und im Spiel die Regeln ändern geht
hier jedenfalls nicht.
also wenn der betrieb nicht nach den regeln des staates spielt, lässt sich da sicher was ändern.
P.S.: Die Studienpraktika haben die Länder auch eingeführt, um
praxisfernen Studenten schon zu früher Zeit Firmenkontakte und
regelmäßige Arbeit zu verordnen, die auch die spätere
Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erleichtern sollen. Da
kommt so ein Brief bestimmt gut.
wenn man evtl in dem betrieb später arbeiten möchte, gibt man sicher klein bei, aber wenn man das nicht vor hat, kommt so ein brief bestimmt gut.
Es ist tatsächlich so, daß eine Vergütung von Studienpraktika
seitens der Uni nicht vorgesehen ist (steht sowohl in der
Studienordnung als auch in den Praktikumsrichtlinien).
klar, dass die vergütung nicht in der praktikumsordnung steht. in meiner steht auch nur, dass es dem betrieb überlassen ist.
Du hast aber in jedem Falle keinen
Anspruch darauf, kannst es also auch nicht „einklagen“, sorry.
naja, das ding is ja nun mal, dass, wenn der arbeits- grösser als der lernanteil ist, doch anspruch besteht. jedenfalls wenn ich das richtig verstehe. bin halt nicht vom fach.
Verzeih, aber ich kann in Deiner Beschreibung jetzt keine ‚Ausbeutung‘ durch den AG finden. Was erwartest Du von einem Praktikum? Ich behaupte mal, dass es üblicherweise damit verbunden ist, dass der Praktikant dabei auch ‚arbeitet‘. Gerade in Deiner Beschreibung war auch die Rede davon, dass er in den 4 Wochen an unterschiedlichen Stellen eingesetzt worden sein soll. Das ist mehr, als man von einigen anderen Praktikas erwarten kann.
Und wenn man etwas lernen will, geht es beim Praktikum doch auch gerade darum mal eben an unterschiedlichen Bereichen ins Arbeiten reinzuschnuppern. Wie soll man das tun, wenn man nicht wenigstens ein paar Tage auch arbeitet?
naja, das ding is ja nun mal, dass, wenn der arbeits- grösser
als der lernanteil ist, doch anspruch besteht.
Naja, durch das Arbeiten an sich lernt man nunmal auch. Praktische Erfahrungen sammeln ist eben ein wichtiger Bestandteil. Sonst könnte man auch einfach 4 Wochen lang zuhause ein Buch mit schönen Bildern lesen.
Im übrigen finde ich es sehr traurig, wenn man dem Betrieb, der einem die Möglichkeit gibt, die Voraussetzungen zum Abschluss seines Studiums zu erfüllen, im Nachhinein Gelder aus der Tasche leiern will.
naja, das ding is ja nun mal, dass, wenn der arbeits- grösser
als der lernanteil ist, doch anspruch besteht.
Warum?
Schonmal darüber nachgedacht, dass die Einweisung in die Tätigkeit (und das vier mal) auch Geld kostet? Und jeder Mist, der gemacht wird, natürlich auch? Das jeder Fehler, der da versteckt irgendwo lauert, zu einem teuren Reklamationsfall führen kann? Dass selbstverständlich die Arbeit des Ungelernten und ungeübten keineswegs immer die Qualität und Quantität des regulär arbeitenden hat? Dass der Praktikant wesentlich mehr Aufsicht erfordert? Dass der Praktikant versichert werden muss? Dass da ein riesiger Verwaltungsaufwand schon im Vorfeld hintersteckt?
Ein Praktikant kostet in aller Regel mehr, als er erwirtschaftet. Ausnahmen sind länger dauernde Projekte wie Diplomarbeiten. Eine Vergütung ist schlicht nicht angebracht. Und von Ausbeutung zu reden ist frech.
Im übrigen finde ich es sehr traurig, wenn man dem Betrieb,
der einem die Möglichkeit gibt, die Voraussetzungen zum
Abschluss seines Studiums zu erfüllen, im Nachhinein Gelder
aus der Tasche leiern will.
ja, nett von dem betrieb, dass er ein praktikum angeboten hat.
trotzdem geht es um anspruch oder nicht anspruch.
genauso hat ja auch der betrieb gewisse rechte und ansprüche.
verstehe nicht ganz warum man da nicht einfach sachlich bleiben kann.
und falls es dich beruhigt, es ist eher aus interesse und nicht mit der absicht diese ansprüche geltend zu machen.