Person A bekommt für eine Dienstleistung einen Betrag von 35€. Dieser setzt sich aus einem Sockelbetrag + einer Km Pauschale(Parkgebühr etc.) zusammen. Wie ist die Pauschale steuermässig anzusetzen? Da man ja dafür auch echte Ausgaben hatte, kann man die auch weglassen, wenn man auch die Ausgaben wegglässt?
Danke für Antworten
sagt schon ma
Einnahme ist Einnahme, Kalkulation des Betrages ist
„Wurschd“. Von den Einnahmen werden die Betriebsausgaben
abgezogen und dann hat man den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG
der zu versteuernden Einkünften entspricht. Einfaches
weglassen geht nicht, da Ausgaben und Einnahmen wegen des
Zuflussprinzipes ja auch periodenverschieden vorliegen können
(bspw. Fahrten wurden tatsächlich in 2006 vorgenommen --> BA
2006, Einnahmeerstattung in 2007 --> BE 2007, weglassen führt
zur Mehrversteuerung in 2006 und zur Steuerverkürzung
(Ordnungswidrigkeit) in 2007!!!).