Hallo,
ich betreibe eine Hausmeisterfirma und habe einen zum 30.09. gekündigen Vertrag. Soweit ja in Orndung.
Nun will der Auftraggeber mit ganz miesen Mitteln auch noch die Vergütung bis dahin einsparen, indem er behauptet, die Reinigung wäre nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Daher kürzt er jetzt die Rechnungsbeträge. Eine vorherige Auforderung oder Info gab es nicht.
Ist das rechtens oder hätte etwas in der Art einer vorherigen Abmahnung erfolgen müssen?
Danke sehr für eure Hilfe!
Hallo,
ich betreibe eine Hausmeisterfirma … die
Reinigung wäre nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Daher kürzt er jetzt die Rechnungsbeträge. Ist das rechtens …
Hallo Verwalter-Profi,
leider von mir keine präzise Antwort, da ich in DEM Metier absolut nicht über Üblichkeiten informiert bin.
Nur so viel: Mängel müssen grundsätzlich zeitnah und schriftlich geltend gemacht werden, und Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, diese zu beheben. Werden hier angebliche Mängel „nachgeschoben“, um eine Zahlung zu reduzieren oder zu vermeiden, sollte dies von einer Zahlungspflicht nicht entbinden. So ist es zumindest bei einem Werkvertrag, bei Ihnen könnte evtl. jedoch ein Dienstvertrag zutreffen. Wie hier die Regelungen sind, kann ich leider nicht beurteilen.
Unabhängig davon natürlich: eine bloße Behauptung reicht hier sicherlich nicht aus, es müssten belastbare Belege her!
Zahlt also Ihr Kunde auch nach 1-2 Mahnungen nicht, sollten Sie sich, wenn die Voraussetzungen stimmen, die Beantragung eines Mahnbescheides oder gar eine Klage erwägen.
Viel Glück, Peter Bischoff
Hallo Verwalter-Profi,
ich kenne Deine (mündlichen/schriftlichen) Verträge nicht. Es empfiehlt sich spätestens bei Ende der erbrachten Leistung Barzahlung oder Abnahmeprotokoll.
Gruß
Norbert
Guten Tag,
hier sind die Rechtsberater gefragt. Aus dem Bauch heraus und ohne Anspruch auf Richtigkeit würde ich vermuten, dass Sie das Recht auf Nachbesserung haben, wenn Ihnen die Mängel mitgeteilt wurden.
Mit gutem Gruß
Gunther Wolf