Ein Insolvenzverfahren wird gem. § 200 InsO aufgehoben. Danach geht das Verfahren in das RSB-Verfahren über.
Aus den ursprünglichen Verbindlichkeiten in Höhe von € 19.300 ist eine Insolvenzmasse von € 27.200 entstanden.
Wie kommt es zu dieser Summe, von der die Treuhänderin Ihre Vergütung berechnet?
D.h. 15% von der Masse und 30% Regelvergütung (?).
Die Kosten für die Treuhänderin belaufen sich somit auf 6.300 € in vier Jahren.
Das sind fast 1/3 der ursprünglichen Verbindlichkeiten.
Ist eine solche Abrechnung der Treuhändering korrekt?
Mit welchen Gerichtskosten muss man evtl. noch rechnen?
Für Eure Antworten danke ich im voraus.