Vergütung/Kosten bei Privatinsolvenz

Ein Insolvenzverfahren wird gem. § 200 InsO aufgehoben. Danach geht das Verfahren in das RSB-Verfahren über.

Aus den ursprünglichen Verbindlichkeiten in Höhe von € 19.300 ist eine Insolvenzmasse von € 27.200 entstanden.

Wie kommt es zu dieser Summe, von der die Treuhänderin Ihre Vergütung berechnet?
D.h. 15% von der Masse und 30% Regelvergütung (?).

Die Kosten für die Treuhänderin belaufen sich somit auf 6.300 € in vier Jahren.
Das sind fast 1/3 der ursprünglichen Verbindlichkeiten.

Ist eine solche Abrechnung der Treuhändering korrekt?

Mit welchen Gerichtskosten muss man evtl. noch rechnen?

Für Eure Antworten danke ich im voraus.

Ist eine solche Abrechnung der Treuhändering korrekt?

Rein vom bisher dargelegten - ja, §§ 2,3 InsVV

Mit welchen Gerichtskosten muss man evtl. noch rechnen?

siehe § 58 GKG i.V.m. KV 2320 ff. GKG i.V.m. Tabelle zum GKG. Die Gebühren berechnen sich nach der Masse. Hinzu kommen noch Auslagen des Gerichts z.B. für Zustellungen