Moin,
ein Nachlasspfleger macht sich mit Hilfe eines „Detektivs“ auf die Suche nach dem Erben A. nach einiger Recherche findet er raus, dass dieser nicht mehr lebt, aber 2 Kinder hat und sucht diese nun. Das Suchen und Finden dauert knappe 2 Jahre.
Nun verlangt der Nachlasspfleger eine Vergütung von 10% der Nachlasssumme zzgl. Ust.
Ist dies noch im angemessenen Rahmen? Der Nachlass ist kein Kleckerbetrag.
„Um an das Erbe zu kommen“ soll man eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben. Erst dann wird das Erbe angewiesen.
Ist das so Gang und Gebe?
Die Vergütungsvereinbarung enthält folgenden Passus:
„Die Abrechnung wird nach Anweisung des Erbbetrages vorgelegt. Eine Entlastungserklärung wird dann der Abrechnung beigefügt und ist unterschrieben an den Nachlasspfleger zurückzusenden.“
Was bedeutet das? Sollte man hier etwas besonderes beachten?
Weiterer Passus:
„Gegen die Erbfestsetzung erhebe ich keinen Einspruch.“
Was bedeutet dies?
Über etwas Licht in der Dunkelheit freut sich
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