Vergütung Nachlasspfleger

Moin,

ein Nachlasspfleger macht sich mit Hilfe eines „Detektivs“ auf die Suche nach dem Erben A. nach einiger Recherche findet er raus, dass dieser nicht mehr lebt, aber 2 Kinder hat und sucht diese nun. Das Suchen und Finden dauert knappe 2 Jahre.

Nun verlangt der Nachlasspfleger eine Vergütung von 10% der Nachlasssumme zzgl. Ust.

Ist dies noch im angemessenen Rahmen? Der Nachlass ist kein Kleckerbetrag.

„Um an das Erbe zu kommen“ soll man eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben. Erst dann wird das Erbe angewiesen.

Ist das so Gang und Gebe?

Die Vergütungsvereinbarung enthält folgenden Passus:
„Die Abrechnung wird nach Anweisung des Erbbetrages vorgelegt. Eine Entlastungserklärung wird dann der Abrechnung beigefügt und ist unterschrieben an den Nachlasspfleger zurückzusenden.“

Was bedeutet das? Sollte man hier etwas besonderes beachten?

Weiterer Passus:
„Gegen die Erbfestsetzung erhebe ich keinen Einspruch.“

Was bedeutet dies?

Über etwas Licht in der Dunkelheit freut sich
e

Hallo,
hire ein Link zum nachlesen

http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/wie-ein-priva…

man bedenke der Detektiv geht in Vorkasse um den Erben zu finden.
Also 10 % für 2 jahre arbeit und eine Erbschaft von der man nichts wüßte wenn es den guten Mann nicht geben würde.
Die Gier oder den Geiz sollte man eben doch manchmal hinten anstellen denn Geiz ist nicht immer geil.

Gruß Sunny

Hallo,
hire ein Link zum nachlesen

http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/wie-ein-priva…

Habe ich gelesen - uninteressant… Mich interessiert nicht der Detektiv sondern der Nachlasspfleger und das ganze drumherum.

Die Gier oder den Geiz sollte man eben doch manchmal hinten
anstellen denn Geiz ist nicht immer geil.

Und was soll der Kommentar? Natürlich soll er sein Geld erhalten! Ich möchte nur wissen, ob es angemessen ist. Und das hat weder was mit Gier noch mit Geiz zu tun.

Moin,

N’Abend,

ein Nachlasspfleger

Durch Testament bestimmt oder vom Nachlassgericht bestellt?

Nun verlangt der Nachlasspfleger eine Vergütung von 10% der
Nachlasssumme zzgl. Ust.

NP sind entweder eherenamtlich tätig oder berufsmäßig (Anwälte)
und können entsprechen Aufwand oder Vergütung verlagen.

Ist dies noch im angemessenen Rahmen? Der Nachlass ist kein
Kleckerbetrag.

Die Höhe der Erbschaft bestimmt seine Vergütung (Tabelle).

„Um an das Erbe zu kommen“ soll man eine
Vergütungsvereinbarung unterschreiben. Erst dann wird das Erbe
angewiesen.

Ist das so Gang und Gebe?

Ja. Nur wenn alle ermittelten Erben, die gemeinsam handeln, das Erbe antreten oder ausschlagen kann das von ihm verwaltete Vermögen auch unter Abschlag seiner Vergütung ausbezahlt werden.

Die Vergütungsvereinbarung enthält folgenden Passus:
„Die Abrechnung wird nach Anweisung des Erbbetrages vorgelegt.
Eine Entlastungserklärung wird dann der Abrechnung beigefügt
und ist unterschrieben an den Nachlasspfleger zurückzusenden.“

Was bedeutet das? Sollte man hier etwas besonderes beachten?

Nein, Entlastung heißt, dass ihr unterschreibt, dass er seinen Job richtig gemacht hat und das Amt beenden kann.

Weiterer Passus:
„Gegen die Erbfestsetzung erhebe ich keinen Einspruch.“

Was bedeutet dies?

Das die Anteile richtig berechnet wurden und niemand einen Nachschlag fordert, sh. Amt beenden.

Über etwas Licht in der Dunkelheit freut sich

Hoffe, es scheint nun heller :smile:

G imager

Moin,

Durch Testament bestimmt oder vom Nachlassgericht bestellt?

So wie sich der Fall darstellt durch das Nachlassgericht.

NP sind entweder eherenamtlich tätig oder berufsmäßig
(Anwälte)
und können entsprechen Aufwand oder Vergütung verlagen.

Kein Thema, soll er ja auch haben. Mich interessiert halt, wie sowas von statten geht. Erben tut man ja nicht täglich :wink:

Die Höhe der Erbschaft bestimmt seine Vergütung (Tabelle).

Aber er spricht ja von 10% der Nachlasssumme… Also nicht nach Tabelle?

Ja. Nur wenn alle ermittelten Erben, die gemeinsam handeln,
das Erbe antreten oder ausschlagen kann das von ihm verwaltete
Vermögen auch unter Abschlag seiner Vergütung ausbezahlt
werden.

Ok, verstanden! macht Sinn.

Entlastung heißt, dass ihr unterschreibt, dass er seinen
Job richtig gemacht hat und das Amt beenden kann.

Wie kann man wissen, ob er seinen Job richtig gemacht hat? Sollte man da bei dem Nachlasspfleger nochmal nachhaken oder so? Dass er die Erben gefunden hat zeigt zwar, dass er seinen Job richtig gemacht hat, aber…

Das die Anteile richtig berechnet wurden und niemand einen
Nachschlag fordert, sh. Amt beenden.

Alles klar. Verstanden.

Hoffe, es scheint nun heller :smile:

Ja, so langsam wird es :wink:

Schon mal Dankeschön bis hierhin. Vielleicht kannst du noch was zu meinen Folgefragen sagen?

LG
e

Habe ich gelesen - uninteressant… Mich interessiert nicht
der Detektiv sondern der Nachlasspfleger und das ganze
drumherum.

Die Gier oder den Geiz sollte man eben doch manchmal hinten
anstellen denn Geiz ist nicht immer geil.

Und was soll der Kommentar? Natürlich soll er sein Geld
erhalten! Ich möchte nur wissen, ob es angemessen ist. Und das
hat weder was mit Gier noch mit Geiz zu tun.

Der Ton von experttobe mag missfallen, aber die Melodie ist schon richtig: Wenn jemand anteilig 90% von offenbar viel Geld bekommt und sucht, ob da nicht vielleicht doch noch etwas mehr drin ist, muss er sich diese Vorhaltung gefallen lassen.

meint auch
imager

Schon mal Dankeschön bis hierhin. Vielleicht kannst du noch
was zu meinen Folgefragen sagen?

LG
e

Wenn denn meine Rückfragen beantwortet wären…
Mit genauer Höhe des Erbes und Status des NLP kannst du auch selbst nachlesen, welche Vergütung vorgesehen ist.
Dauer und Aufwand der Ermittlungen rechtfertigen hier höhere Forderungen als in den Tabellen genannt.
HTH
G imager

Moin,

du hattest eine Rückfrage und die habe ich beantwortet.

VG
e

1 Like

Der Ton von experttobe mag missfallen, aber die Melodie ist
schon richtig: Wenn jemand anteilig 90% von offenbar viel Geld
bekommt und sucht, ob da nicht vielleicht doch noch etwas mehr
drin ist, muss er sich diese Vorhaltung gefallen lassen.

Was erstens eine völlig unangebrachte Unterstellung ist, da hier keiner denjenigen kennt, der dieses Erbe erhält.

Und…

Nein, man muss sich nicht diese Vorhaltungen gefallen lassen. Nicht in diesem Brett, denn hier im Rechtsbrett sind die Fragen nunmal regelkonform zu stellen. Also sachlich nüchtern. Und dann sollte auch diese Frage sachlich nüchtern beantwortet werden. Eine Moralpredigt ist hier unangebracht. Moral oder sonstwas haben hier nix verloren. Wenn ich über Geiz und Gier hätte diskutieren wollen, hätte ich die Frage im Brett Plauderei gestellt.

Hier geht es allein darum, dass jemand noch nie mit so einer Situation zu tun hatte und nun einfach wissen möchte, ob das alles so ok ist. Nicht mehr und nicht weniger. Alles weitere hinsichtlich Moral, Ethik und irgendwelche Emotionen etc. pp. stehen hier nicht zur Debatte.

1 Like

Hi,

der Nachlaßpfleger wurde doch sicherlich durch ein Nachlaßgericht eingesetzt?

Ich habe damals keinen Vergütungsvertrag unterschreiben müssen.

Wende Dich doch an das zuständige Nachlaßgericht, die können mit Sicherheit sagen, ob die Gebühren angemessen sind.

Gruß
Tina

Selber hi!

der Nachlaßpfleger wurde doch sicherlich durch ein
Nachlaßgericht eingesetzt?

Wurde er.

Ich habe damals keinen Vergütungsvertrag unterschreiben
müssen.

Nach Einholen weiterer Infos ist das wohl nun Gang und Gebe, damit der Nachlasspfleger die ihm rechtlich zustehende Vergütung auch wirklich erhält.

Wende Dich doch an das zuständige Nachlaßgericht, die können
mit Sicherheit sagen, ob die Gebühren angemessen sind.

Wurde in der Tat heute gemacht :wink: Und ja es ist angemessen. Er soll seine Vergütung für die Mühen, die er hatte bekommen, aber es ist halt interessant zu wissen, wonach sich das richtet. Insbesondere dann wenn man so aus dem Nichts von einem Erbe erfährt. Bisher kannte man sowas ja nur aus dem Fernsehen :wink:

Danke für deinen Tipp!
e