Vergütung Testamentsvollstreckung

Hallo,

die Vergütung für einen Testamentsvollstrecker wird berechnet nach der Bruttonachlasssumme und ist vom Erben zu zahlen.

Soweit richtig?

Wenn nun der Erbe beschwert ist mit Pflichtteilen (PT) und Vermächtnissen (V) - in welcher Rangfolge steht dann die Vergütung des Testamentsvollstreckers?

Wird sie VOR der Auszahlung der PT und V vorgenommen, oder wird sie bezahlt, von dem, was vom Erbe übrig blieb? (übles Wortspiel, lach)

Und wenn dann die Summe dafür nicht mehr ausreicht?

Herzlichen Dank für Antworten,
Christine

Hallo,

die Vergütung für einen Testamentsvollstrecker wird berechnet
nach der Bruttonachlasssumme und ist vom Erben zu zahlen.

Soweit richtig?

Soweit richtig, wenn der Erblasser keine Regelung zur Vergütung getroffen hat.

Wenn nun der Erbe beschwert ist mit Pflichtteilen (PT) und
Vermächtnissen (V) - in welcher Rangfolge steht dann die
Vergütung des Testamentsvollstreckers?

Wird sie VOR der Auszahlung der PT und V vorgenommen, oder
wird sie bezahlt, von dem, was vom Erbe übrig blieb? (übles
Wortspiel, lach)

Und wenn dann die Summe dafür nicht mehr ausreicht?

Der Testamentsvollstrecker hat das Recht die Vergütung direkt aus dem Nachlass zu entnehmen. Zudem hat er ja zunächst die Hände drauf, und wird sich hinterher nicht mit den Erben streiten, wer wieviel bezahlt. Da sich die Vergütung im Prozentbereich des Erbes bewegt, müßte auch immer etwas übrigbleiben.

Herzlichen Dank für Antworten,
Christine

Bitteschön

Hallo ElBuffo,
vielen Dank für Deine Antwort. Eine Nachfrage habe ich dann aber doch noch:
Du schreibst:

Da sich die Vergütung im Prozentbereich des Erbes bewegt, müßte auch immer etwas übrigbleiben.

Das genau ist ja die Krux. Der „Bruttonachlass“, nach welchem sich die Vergütung berechnen soll, ist ja Summe XY VOR Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, oder nicht?

Wenn Person X ein Erbe z.B. im Wert von 300.000 EUR (z.B. Immobilie + Barvermögen) antritt, wären das bei 3% dann fiktiv 9000 EUR Vergütung.

Wenn nun aber das Erbe nach Abzug von Verbindlichkeiten NETTO nur 40.000 EUR bringen würde, davon noch Pflichtteile zu zahlen wären (50%) UND dann noch z.B. ein Vermächtnis von z.B. 10.000 EUR…gingen dann DAVON dem „Erben“ noch 9000 EUR ab, blieben also nur 1000 EUR übrig???

Oder wie wäre das dann?

Vielen Dank für die Mühe - es geht durchaus um einen realen Fall.
Christine