Eine Arbeitnehmerin ist mit 18 Wochenstunden teilzeitbeschäftigt. Die Arbeitnehmerin ist in Steuerklasse 5 und hat keine Kinderfreibeträge. Nunmehr sollen in einem nicht unerheblichen Umfang Überstunden gemacht werden (etwa 30 Stunden im Monat). Der Arbeitnehmerin wurde mitgeteilt, dass es besser sei, die Überstunden „abzufeiern“ als sich diese ausbezahlen zu lassen. Eine Auszahlung würde sich wegen der hohen Abzüge nicht lohnen. Stimmt das?
Werden Überstunden seperat - also besonders hoch besteuert - oder werden diese wie normaler Lohn besteuert?
Werden Überstunden seperat - also besonders hoch besteuert -
oder werden diese wie normaler Lohn besteuert?
Wie normaler Lohn, wurde ja schon erwähnt.
Die Aussage bezog sich wahrscheinlich darauf, dass die Besteuerung bei Klasse 5 zunächst ohnehin relativ hoch ist. Allerdings wählt man diese ja nicht ohne Hintergedanken.
Ansonsten würde ich, wenn ich nicht unbedingt auf das Geld angewiesen wäre, auf jeden Fall das Abbummeln wählen. Denn hier bekomme ich für eine Überstunde eine Stunde frei, ohne Abzüge quasi. Lasse ich mir die auszahlen, fallen neben der (noch höheren) Steuer auch noch die SV-Beiträge an. Dann bekommt man vielleicht effektiv noch die Hälfte raus.
Die Überstunden zählen als normaler Arbeitslohn. Allerdings stimmt es natürlich, dass die Lohnsteuer bei höherem Lohn überproportional ansteigt. Insofern werden die Überstunden schon höher belastet als der Rest. Stellt sich allerdings auch die Frage, was in dem betreffenden Fall interessant ist:
Der monatlich ausgezahlte Lohn? Oder das Gesamtjahresnettoeinkommen beider Ehepartner nach der Steuererklärung?
Die Frau wird aufgrund der Steuerprogression nicht einfach das 30/18-fache ausgezahlt bekommen, sondern weniger. Dieser Nachteil dürfte dann aber im im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zum Teil wieder neutralisiert werden.