Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin; ich frag’ halt mal:
Welch Vergütung darf ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter von seinem „Schützling“ verlangen? Nur Auslagenersatz (z.B. Fahrtkosten) oder auch einen Stundensatz?
Wenn der Betreute mit Unterstützung vom Sozialamt lebt - darf der Betreuer bzw. Bevollmächtigte dann seine Kosten ans Sozialamt richten?
Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Vergütung von Betreuern bzw. Bevollmächtigten?
Danke für Eure Auskünfte.
Wolfgang D.
Moin, Wolfgang,
der Betreuer bekommt sein Geld nicht vom Betreuten, sondern vom Staat. Dafür gibt es Stundensätze, die sich nach dem nötigen Aufwand richten. Leider habe ich meine Links zum Thema verbaselt, das sollte sich aber mit dem Schlagwort Betreuungsgesetz finden lassen.
Gruß Ralf
Hi,
der Betreuer bekommt sein Geld nur vom Betreuten, wenn dieser Vermögen bzw. ausreichend Einkommen hat. Wie das abgerechnet wird, weiß ich allerdings nicht.
Ist der Betreute mittellos - was im Fall von Sozialhilfebezug zutrifft - werden die Kosten der Betreuung aus der Gerichtskasse bezahlt. Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält eine pauschale jährliche Aufwandsentschädigung. Wie hoch die zur Zeit ist, kann dir der Rechtspfleger sagen. Falls du Berufsbetreuer bist, kannst du natürlich anders abrechnen, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.
Gruß
Nelly
Hallo,
fast alles falsch 
Es gibt ehrenamtliche Betreuer (wie mich) und Berufsbetreuer. Die ehrenamtlichen Betreuer erhalten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 Euro pro Jahr. Es sei denn, sie können einen höheren Aufwand nachweisen, dann bekommen sie diesen ersetzt.
Der Betreute muss dafür zahlen, sofern er nicht mittellos ist. Mittellos heißt, er hat weniger als 2500 Euro vermögen (ein geschätzter Wert, ich müsste auch mal googeln).
Bei Mittellosigkeit zahlt die Staatskasse.
Berufsbetreuer erhalten inzwischen eine Fallpauschale. Vor wenigen Jahren noch wurde nach Aufwand bezahlt, das gibt es nicht mehr. Hierzu kann ein Berufsbetreuer bestimmt besser Auskunft geben.
Gruss
Andreas
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