Ich bin von meiner Fa. verpflichtet worden ein Seminar von 8 Stunden zu besuchen. Dies soll ich an einem freien Tag und ohne Vergütung machen.Reisekosten o.ä. hab ich keine. Habe ich einen Anspruch auf Vergütung der 8 Stunden?
Meiner Meinung nach ist das ja Arbeitszeit…
Danke für fachliche Hinweise und Antworten!
Jens
Hallo Jens,
soweit mir bekannt ist, gibt es keine Verpflichtung seitens des Arbeitgeber die Koseten zu erstatten. In den meisten Firmen ist dies dennoch so. Sprich doch einfach nochmal mit ihm und auch mit deinem Betriebsrat. Ansonsten bleibt nur die Ansetzung der Kosten in der Steuererklärung.
Gruß
Sunny14
Danke erstmal für die Antwort,jedoch geht es mir nicht um Kosten,sondern zum die zeitliche Vergütung. Ich bin für den Berieb tätig und verbringe somit meiner Meinung nach Arbeitszeit. Diese 8 Stunden möchte ich vergütet haben. Darum geht es.
Danke aber nochmals!
Hallo,
ja, wenn vertraglich zwischen Dir und dem Arbeitgeber nichts anderes festgelegt ist, ist die Fortbildung Arbeitszeit. Sie muss bezahlt werden, vor allem, wenn Du zur Teilnahme verpflichtet bist.
Einen Betriebsrat gibt es wahrscheinlich bei Euch nicht, wenn doch solltest Du Dich an ihn wenden. Wenn es keinen gibt, sollten Deine Kollegen und Du mal überlegen, ob es angesichts solchen Verhaltens des Arbeitgebers nicht sinnvoll ist, einen zu gründen.
Wie es geht, kann man bei den Gewerkschaften erfragen, z.B. auch unter www.igmetall.de.
Viele Grüße
Peter