Hallo liebe WWW Gemeinde.
Einmal angenommen der Arbeitnehmer Willi K. arbeitet in einem Versandhandelsunternehmen, bei dem es zu saisonalen Hochzeiten kommt.
In dieser sog. Hauptsaison kommt es vor, dass Willi bis zu 12 Stunden am Tag, sowie auch am Samstag arbeitet. In seinem Arbeitsvertrag steht, dass in den Monaten der Hauptsaison jede geleistete Überstunde vergütet wird.
Nun kommt die Frage: Wie sieht es denn aus. 12 Stunden am Tag sind ja unzulässig.
In §3 ArbZG steht nun noch etwas, dass die tägliche Arbeitszeit erhöht werden kann, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche geleistet werden.
Muss Willis Arbeitgeber nun zusätzlich zu den ausgezahlten Beträgen auch noch einen Freizeitausgleich gewähren, damit die 48 Stunden durchschnittlich nicht überschritten werden?
In Willis Arbeitsvertrag steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Pascal