Vergütung von Überstunden

Hallo liebe WWW Gemeinde.

Einmal angenommen der Arbeitnehmer Willi K. arbeitet in einem Versandhandelsunternehmen, bei dem es zu saisonalen Hochzeiten kommt.
In dieser sog. Hauptsaison kommt es vor, dass Willi bis zu 12 Stunden am Tag, sowie auch am Samstag arbeitet. In seinem Arbeitsvertrag steht, dass in den Monaten der Hauptsaison jede geleistete Überstunde vergütet wird.

Nun kommt die Frage: Wie sieht es denn aus. 12 Stunden am Tag sind ja unzulässig.

In §3 ArbZG steht nun noch etwas, dass die tägliche Arbeitszeit erhöht werden kann, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche geleistet werden.

Muss Willis Arbeitgeber nun zusätzlich zu den ausgezahlten Beträgen auch noch einen Freizeitausgleich gewähren, damit die 48 Stunden durchschnittlich nicht überschritten werden?

In Willis Arbeitsvertrag steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Pascal

Hallo,
es ist eigentlich so, dass der Arbeitgeber (AG) jede Stunde die er von einem Arbeitnehmer verlangt hat auch vergüten muss. Auch wenn gegen das ArbZG verstoßen wurde. Schwierig ist jedoch dieses vom AG einzufordern wenn man seinen Job behalten will. Will man es vor Gericht erstreiten muss man auch Nachweisen können, dass der AG diese Arbeitszeit auch verlangt hat.
Aufpassen, für gewisse Unternehmenssparten Ausnahmen im Gesetz. Hier können die Zeiten verlängert werden. Siehe ArbZG.
Zahlt der AG alle Stunden aus können durch kürzere Arbeitszeit innerhalb der 24 Monate die restlichen Stunden abgebaut werden. Doppelt zahlen muss der AG nicht und wird Er auch nicht. Zu einem Stundenabbau durch Freizeit kommt es meiner Erfahrung nach nicht und es wird auch wenig kontrolliert. Zuständig währe hier ein Betriebsrat oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Will man rechlich etwas unternehmen rate ich auf jeden Fall zu einer Rechtsberatung. ACHTUNG bei einer Klage muss man den ersten Prozess (Arbeitsrechtschutzversicherung?) selbst zahlen auch wenn man Recht bekommt.
Gruß Horst

Guten Tag,

danke für die Antwort.

Zahlt der AG alle Stunden aus können durch kürzere Arbeitszeit innerhalb der 24 Monate die restlichen Stunden abgebaut werden. Doppelt zahlen muss der AG nicht und wird Er auch nicht.

Du schreibst im ersten Satz, dass trotz der Auszahlung der Überstunden die restlichen Stunden abgebaut werden können. Im zweiten satz beziehst du dich darauf, dass der AG nicht doppelt bezahlen muss. Wäre weniger Arbeitszeit bei gleichem Gehalt + Vergütung der Überstunden denn nicht genau das doppelt bezahlen?

Bei Willi K. ist es so, dass es keinen Betriebsrat gibt. Ebensowenig trifft eine Ausnahme des ArbZG bezüglich der täglichen Höchstarbeitszeit zu. Auch hat er für den Monat, in dem er teilweise 12 Stunden gearbeitet hat noch keine Gehaltsabrechnung bekommen, in der vermerkt wird, wie viele Überstunden vergütet wurden.

Guten Abend,

zu meiner ersten Antwort der doppelt bezahlten Stunden hast du recht. Es käme zu einer Doppelbezahlung. Wenn man in der Rückschau von einem halben Jahr die Stunden betrachtet und keine Ü-Std. mehr aufbaut kommt man über die weiterlaufende Zeit im Mittel wieder in die gesetzliche Regelung. Ganz schwieriges Thema.
Die Wirklichkeit sieht oftmals so aus, dass man seine Stunden überhaupt nicht bezahlt bekommt. Man hat zwar ein AnRecht wenn man dann mit Rechtsberatung Klage einreicht hat man meist keinen Job mehr.

Vorgehensweise: Arbeitgeber ansprechen und eine Einigung versuchen. Will dieser nicht zahlen muss man Überlegen um wieviel Geld es geht und ob es sich lohnt Anwaldsberatung einzuholen und den Lohn einzuklagen. Letzte Möglichkeit: Anderen Job suchen.
Gruß Horst