Der „normale“ Bundestagsabgeordnete (nicht Minister) bekommt meines Wissens DIÄTEN und AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN.
Mich interessiert: Was ist steuerpflichtig (wie hoch) und was ist sozialversicherungspflichtig ?
Meine Frau meint, es gäbe nur Diäten und die wären wenigstens teilweise einkommensteuerpflichtig. Ich behaupte, die einzige Steuer, die diese Leute zahlen, ist Mwst wenn sie ein Brötchen kaufen.
Hallo,
ich bin zwar nicht informiert, aber eine Steuerpflicht wäre doch Unfug, weil die Diäten ja von Steuern gezahlt werden. Dann kommt das Geld wieder da hin, wo es her kommt. Verringert man die Diäten um diesen Betrag, ist das Selbe erreicht.
Eine Sozialversicherungspflicht kann schon wegen der Höhe der Diäten nicht entstehen. Die liegen weit über jeder Beitagsbemessungsgrenze.