Vergütungen / Sold in der EStE

Hallo,

wenn man in einem Jahr ausschließlich Ausbildungsvergütung, Arbeitslosengeld und Sold (aus dem Zivildienst) erhalten hat, muss dann überhaupt eine Anlage N abgegeben werden?

Schließlich wurden ja keine Steuern gezahlt, da man erstens im Freibetrag bleibt und zweitens der Sold sowieso steuerfrei ist.
(keine Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte)

Die EStE muss wg. Nebengewerbe durchgeführt werden.

Danke schonmal,
Daniel

Alle Einkünfte werden addiert. Wenn man ein Nebengewerbe hat, heißt das nicht, dass nur diese Einkünfte anzugeben sind. Auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind anzugeben und auch das Arbeitslosengeld. Ausnahme hier, wie schon selbst erkannt, der Wehrsold.

Es ist also eine Anlage N auszufüllen.

Der Wehrsold erscheint also garnicht in der Erklärung, da steuerfrei?

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Korrekt! oT

Der Wehrsold erscheint also garnicht in der Erklärung, da
steuerfrei?

Dankeschön!
…für die Infos

Die EStE muss wg. Nebengewerbe durchgeführt werden.

Dann muss auch die Ausbildungsvergütung in Anlage N
Außerdem ein begründendes Sätzchen über die „Zeit der Nichtbeschäftigung“

Ergänzung:
Die Familienkasse (Kindergeld) wird auch informiert werden wollen:

  • Zeit des Zivildienstes und Höhe des Entlassungsgelds,
  • die Ausbildungsvergütung,
  • Gewerbegewinn. (in der nicht-Zivildienstzeit)

Gruß JoKu

Danke für die Ergänzung.

Mit Familienkasse hatte ich schon alles erklärt.

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