wenn man in einem Jahr ausschließlich Ausbildungsvergütung, Arbeitslosengeld und Sold (aus dem Zivildienst) erhalten hat, muss dann überhaupt eine Anlage N abgegeben werden?
Schließlich wurden ja keine Steuern gezahlt, da man erstens im Freibetrag bleibt und zweitens der Sold sowieso steuerfrei ist.
(keine Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte)
Die EStE muss wg. Nebengewerbe durchgeführt werden.
Alle Einkünfte werden addiert. Wenn man ein Nebengewerbe hat, heißt das nicht, dass nur diese Einkünfte anzugeben sind. Auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind anzugeben und auch das Arbeitslosengeld. Ausnahme hier, wie schon selbst erkannt, der Wehrsold.