Vergütungsberechnung für fristlose Kündigung

Hallo,

meine Frage lautet:

Mir wurde meine Wohnung fristlos wegen Mietschulden gekündigt.
Der Rechtsanwalt meines Vermieters berechnet mir insgesamt Kosten in Höhe von 1.531,32 Euro.

Diese errechnen sich wie folgt:

Die Kosten für die fristlose Kündigung belaufen sich laut Vergütungsabrechnung vom auf 718,40 Euro. Hier wurde ein Gegenstandswert von 8.940,00 Euro zugrunde gelegt. Das entspricht einer Jahresnettomiete.

Vergütungsberechnung des Rechtsanwalts:
Gegenstandswert: 8.940,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG, 1,3 = 583,70 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.7002 VV RVG = 20,00 Euro
Zwischensumme netto = 603,70 Euro
19 %MwSt. = 114,40 Euro
Gesamtbetrag = 718,40 Euro

Die Nettokaltmiete beläuft sich auf monatlich 745,00 Euro.
Ist diese Berechnung richtig, oder ist eine Gebühr von 1,3 gemäß Nr. 2300 VV RVG überhöht?

Ich habe gelesen, dass eine Gebühr von 1,3 gemäß Nr. 2300 VV RVG nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

Dann hat der Rechtsanwalt ein Forderungskonto und eine Räumungs- und Zahlungsvereinbarung erstellt.

Die Rechtsanwaltskosten betragen jetzt 1.531,32 Euro ohne gesonderte Aufstellung. Das entspricht einer Differenz in Höhe von 812,92 Euro. Wofür? Bei einer Mietforderung in Höhe von 2.050,55 Euro ist das für mich nicht nachvollziehbar!

Wer kann mir helfen?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo, tut mir leid, da muss ich passen.
grüsse

hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

MFG

Die Frage ist hier völlig fehl am Platze.
Zum einen ist die Kündigung gerechtfertigt und ich finde es anmaßend hier diese Frage, in Sachen Mietrecht zu stellen. Zum anderen ist dies eine Frage für einen Anwalt, der ich nicht bin (ich bin Vermieter). Dennoch einen Tip. Es gibt eine Honorarordnung für Anwälte. In dieser steht genau, was ein Anwalt für welche Dienste nehmen darf. Falls nichts im Internet gefunden wird, kann man sich auch an die Anwaltskammer wenden.

Hallo Kobo,

leider kann ich dir nicht helfen, trotzdem viel Glück!

kann nicht helfen

Hallo,

der Streitwert, der für die Gebührenbemessung fest gelegt wurde, ist meiner Einschätzung nach fehlerhaft, das die Jahresmiete nicht Streitwert (=ausstehende Miete) ist.

Bemessungsgrundlage müsste somit 2.050,55 Euro sein.

Aber in anwaltlichen Fragen, bin ich nicht vom Fach und ich würde einen der hier angemeldeten Anwälte befragen oder einen Anwalt aufsuchen.

Ist dies nicht möglich würde ich gegen den festgesetzten Gegenwert Wirderspruch einlegen und die tatsächliche Summe des Streitwertes als Grundlage der Bemessung fordern.

Viele Grüße

Hallo,

ich helfe Dir nicht, da ich niemanden unterstütze, der andere abzockt. Hättest Du die Miete gezahlt, wie es Deine Schuldigkeit ist, wärst Du jetzt nicht in dieser Lage. Denk mal drüber nach…!
PS: Ich hoffe, Dein Vermieter kommt noch zu seinem Geld.

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen, aber der Anwalt darf nach einer GebührenOrdnung abrechnen.

Auf jeden Fall Anwalt oder Mieterverein aufsuchen

Sorry, da kann ich leider nicht helfen. Viel Glück für dich.

hallo,

davon habe ich keine Ahnung
Tut mir leid

Elfriede

Hallo kobo,

vielen Dank für die Anfrage. Leider muss ich sagen, dass ich dir nicht halfen kann. Ich kann dir jedoch raten,falls dir niemand anderes aus dem Forum helfen kann, so schnell wie es möglich ist einen Mieterverein, Mieterbund oder den Verbraucherschutz aufzusuchen, dort kann man dir gewiss weiterhelfen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg.
Liebe Grüße
1monchen

Hallo,

die genannten Gebühren bzw Honorarordnungen des RA sind nachvollziehbar. Warum eine Jahresmiete als Gegenstandswert genannt wird, wenn doch die tatsächliche Schuld niedriger ist, erschließt sich uns nicht.

Zu der Kaltmiete müssen auch Nebenkostenvorauszahlungen rechtzeitig geleistet werden (siehe Mietvertrag).

Die Differenz von 812,92 EUR können wir nicht nachvollziehen.

Hier hilft anscheinend nur der eigene Gang zum Anwalt (notfalls Prozesskostenhilfe) und ein schriftlich formulierter Widerspruch gegen das Schreiben des Anwalts (das sollte dann aber besser ein Anwalt übernehmen).

Viel Glück und viele Grüße
JB

Hallo Kobo!
Damit kenn ich mich nicht leider nicht aus. Aber du könntest zum Mieterverein gehen. Die Mitgliedschaft kostet 7,50€ im Monat. Das hört sich erstmal viel an, aber stell dir vor, es wäre ein Teil deiner Miete. Dann betrüge diese 752,50€. Kaum mehr, oder? Hast du denn wirklich Mietschulden oder unterstellt dir das der Vermieter nur. Dann schick ihm Kopien der Einzahlungsbelege zu und ignoriere die Kündigung.
Gruß Thomas

Hallo Kobo,

das Mietrecht kann dir hierbei leider nicht weiterhelfen. Da wirst du wohl einen Anwalt fragen müssen.

Allerdings kann ich dir sagen, dass sich der Gegenstandswert immer auf die Jahresmiete gerechnet wird.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.

Alles Gute!