vergütungsvereibarung abzocke ?

ich habe meine fristlose kündigung bekommen und bin sofort zum anwalt damit
ich habe beim anwalt eine vergütungsvereinbarung unterschrieben in dem der anwalt bei abfindungszahlung
die hälfte von der abfindung bekommt es wären ca .1200 euro
ich finde das im nachin zu viel oder ?

Hallo,

ja 50% klingt im ersten Moment relativ viel, aber 1200€ sollten denk ich mal angemessen sein, je nach der Befähigung des Anwaltes, die ich hier nicht einschätzen kann.
Aber sehen sie es mal so, wenn sie den Prozess gewinnen haben sie ja auch etwas davon. Und bei einen Verlust des Prozesses geht Ihr Anwalt ebenso leer aus.

was würde es denn normalerweise kosten ?

Um die 1000€ halte ich bei dem Streitwert für angemessen.

Aber was mich grade wundert, soweit ich weiß ist in Deutschland ein erfolgsabhängiges Honorar verboten.
Allerdings kenne ich mich im Anwaltsrecht nicht so gut aus.

Liebe Grüße

Hallo, damit kenne ich mich leider auch nicht so gut aus… aber ich bin auch der Meinung, das 50% zuviel sind. gib mal bei google vergütungsvereinbarung Rechtsanwalt ein… da findest du bestimmt eine Antwort.
Alles Gute, mikmona

Absolut. Es gibt eine Rechtsanwaltsgebührenordnung, nach der der Anwalt abrechnet. Ist allerdings die Frage, ob Sie das noch rückgängig machen können. Außer, dem Anwalt das Mandat zu entziehen und einen neuen zu suchen.

Bist Du denn nicht bei einer Gewerkschaft? Denn die würden in der 1. Instanz zahlen.
Über die Höhe der Bezahlung bei Rechtsanwälten kann ich Dir leider nichts sagen. Sorry!

Ob das sittenwidrig ist oder unangemessen, kann ich nicht beurteilen. Ich würde unter dem Stichwort Vergütungsvereinbarung Arbeitsrecht mal suchen. Ich habe nachfolgende Webseite gefunden, die ziemlich gut Auskunft gibt, was „abgeht“.

Find ich natürlich schade, wenn es zu einer Kündigung kommt.

Gruss Siegfried

http://www.huemmerich-legal.de/de/ueber_die_kanzlei/…

Hallo,

normale geht die Vergütung des anwaltes aus der Gebührenordnung hervor.

Erst überlegen und dann unterschreiben.

Sorry

Ja das denk ich allerdings auch geh bitte noch nen andeten anwalt aufsuchen.und frag den was es kosten würde wen man ein normales verfahren beim arbeitsgericht anstrebt und da du ja denk ich mal zur zeit arbeitslos bist…geht es auch über prozesskosten hilfe. .Da wirst dan nix zahlen mussen.ich hoff ich konnte dir weiter helfen.lg hummer

Ja finde ich auch, aber unterschrieben ist unterschrieben. Ich glaube laut Rechtsanwaltsordnung es gibt klare festgelegte summe, also % von streitwert. Hier, momentan geht es nicht um abfindungszahlung, hier geht um einer feststellung ob die Kündigung rechtmäßih war.

Schade das du nicht mitglied in die gewerkschaft bist, so wie ich. Da hat mann kostenlos rechtsbeistand und die zocken dir nicht ab.

Aber, es ist wie ich immer meiner Leute Sagen, sei mitglied in die gewerkschaft sonst ist die geschrie groß spater!!!

Hallo Herbertbaum
Leider kenne ich den Inhalt Ihrer unterschriebenen Vv nicht, um diese Frage zu beantworten.
MfG Joachim

Die Antwort stellt keine Rechtsberatung dar.

Ich kann nicht sagen ob es zuviel ist, aber Sie haben das doch vereinbart und unterschrieben.

Was der Anwalt in der Regel bekommt steht glaube ich in der BRAGO.

Ich würde eine Rechtsberatung beim anderen Anwalt suchen und mir anhören was er dazu sagt.