Vergütungsvereinbarung

Ist es üblich, dass man bei einem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung unterschreibt? Ist ein Stundensatz von 160 EUR (zzg. Mehrwertsteuer) hoch oder nicht hoch? Dazu kommen noch Auslagen, Reisekosten, Abwesenheits- und Tagegelder.

Sind diese Sätze je nach Fall unterschiedlich? Wäre der Stundensatz adäquat für die Erstellung eines Entwurfs für einen Lebenspartnerschaftsvertrag?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Das ist üblich, da mit einem normalen Honorar nach dem RVG (kein) Anwalt mehr arbeitet. Schliesslich müssen hier ja teure Büros und sonstiger Luxus finanziert werden.

Bis 180,00 EUR ist auch angemessen als Vergütung, man sollte daher eben immer im Voraus genau abklären, welche Kosten anfallen und gegebenenfalls auf andere Anbieter von Vertragsformularen oder Verträgen zurückgreifen. Denn einen Vertrag von einem Anwalt erstellen zu lassen ist nicht immer billig, aber auch nicht immer „rechtssicher“. Ich weiss von was ich spreche.

Ich weiss von was ich spreche.

Wie alle, die sich hier an Diskussionen beteiligen.

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Ist es üblich, dass man bei einem Anwalt eine
Vergütungsvereinbarung unterschreibt?

Das kommt darauf an, zu welchem Anwalt man geht. Insbesondere solche Anwälte, die fachlich besonders herausragen und/oder häufig Unternehmen oder wohlhabende Privatpersonen beraten, werden das meistens nicht auf RVG-Basis tun. Für alles andere als RVG braucht es aber eine Vergütungsvereinbarung. In Wald-und-Wiesenkanzleien hingegen, die es sich nicht erlauben können, bei der Wahl ihrer Mandanten besonders wählerisch zu sein, dürfte etwas anderes als ein RVG-Honorar - und damit eine Vergütungsvereinbarung - eher unüblich (aber auch nicht ausgeschlossen) sein.

Ist ein Stundensatz von
160 EUR (zzg. Mehrwertsteuer) hoch oder nicht hoch?

Das kommt darauf an, zu welchem Anwalt man geht. Für einen Anwalt aus der juristischen „1. oder 2. Bundesliga“ oder aus der „Champions League“ z.B. ist das geradezu geschenkt; auf diesem Level werden bisweilen bereits die nicht-anwaltlichen, juristischen Hilfskräfte (Referendare, studentische Hilfskräfte) zu einem solchen Satz abgerechnet.

Dazu kommen noch Auslagen, Reisekosten, Abwesenheits- und
Tagegelder.

Das ist, soweit es Auslagen und teilweise auch Reisekosten angeht, bei einem Stundenhonorar meistens so. Abwesenheits- und Tagegelder (was ist das überhaupt?) sind mir allerdings noch nicht untergekommen.

Sind diese Sätze je nach Fall unterschiedlich?

Ja, Stundensätze können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Sie sind darüber hinaus aber auch von Kanzlei zu Kanzlei, und innerhalb von Sozietäten meistens auch von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich.

Wäre der
Stundensatz adäquat für die Erstellung eines Entwurfs für
einen Lebenspartnerschaftsvertrag?

Ob das Honorar für einen solchen Fall letztlich angemessen ist, hängt nicht vom Stundensatz ab, sondern davon, wieviel Zeit der Anwalt letztlich für die Erledigung der Aufgabe braucht und in Rechnung stellt, welche Qualität das Ergebnis hat und wieviel Geld beim Mandanten an der Sache „hängt“. Auch 700 EUR/h können adäquat sein, wenn die Sache einigen Wert hat und der Anwalt sie effizient erledigt und dabei auch gute Arbeit abliefert.

Wenn man sich in dem Gedanken trägt, einen Stundenhonorar zu vereinbaren, sollte man sich immer auch den voraussichtlichen Zeitaufwand (und die Rahmenbedinungen dafür) vom Anwalt abschätzen bzw. erläutern lassen. Das erlaubt dann schon eher ein Urteil darüber, ob das Honorar angemessen ist oder nicht.

Ich persönlich würde mich darüber hinaus bei der Erstellung eines Vertrags in einer privaten Angelegenheit allerdings nicht auf ein unbegrenztes Stundenhonorar einlassen, sondern auf ein Pauschalhonorar drängen. Ist der Sachverhalt einmal auf dem Tisch, dann kann nämlich ein Anwalt, der eine solche Sache nicht zum ersten Mal berät, seinen Arbeitsaufwand für die Sache ungefähr abschätzen und eine Pauschale kalkulieren. Zumindest auf der Kostenseite ist das dann für den Mandanten ein Stückchen kalkulierbarer.