Verhältnis am Arbeitsplatz?

Hallo,

ich habe letztens gehört, daß man gekündigt werden kann, wenn man am Arbeitsplatz ein Verhältnis mit einem Kollegen / Vorgesetzten hat, wenn einer der beiden Beteiligten verheiratet ist. Die Begründung war, daß die Firma das außereheliche Verhältnis nicht unterstützen könne.
Mir kommt das seltsam vor. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt?

Danke,
viele Grüße,
Ria

Hallo,

Mir kommt das seltsam vor. Kann mir jemand sagen, ob das
stimmt?

Kommt drauf an. Es kann keine pauschale Aussage dazu gemacht werden. Aber „don’t f*** the company“ ist eine durchaus vernünftige Redewendung.

MfG

Hallo!

ich habe letztens gehört, daß man gekündigt werden kann, wenn
man am Arbeitsplatz ein Verhältnis mit einem Kollegen /
Vorgesetzten hat, wenn einer der beiden Beteiligten
verheiratet ist. Die Begründung war, daß die Firma das
außereheliche Verhältnis nicht unterstützen könne.

Kündigung kommt nicht in Frage und mit solcher Begründung schon gar nicht. Wer mit wem in die Federn steigt, geht den AG nichts an, solange keine Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt werden oder der Betriebsfrieden gestört wird. In kirchlichen Betrieben kann es anders aussehen; dort existieren Regelungen, die außerhalb von Tendenzbetrieben vor keinem Gericht Bestand hätten.

Gruß
Wolfgang

Aber „don’t f*** the company“ ist eine durchaus
vernünftige Redewendung.

Meinst Du nicht eher „don’t shit where you eat“? Dein Satz bedeutet sinngemäß „betrüge Deinen Arbeitgeber nicht“…

Gruß,

Florian

Hallo.

ich habe letztens gehört, daß man gekündigt werden kann, wenn
man am Arbeitsplatz ein Verhältnis mit einem Kollegen /
Vorgesetzten hat, wenn einer der beiden Beteiligten
verheiratet ist. Die Begründung war, daß die Firma das
außereheliche Verhältnis nicht unterstützen könne.

WalMart und andere putzige Buden haben in der Tat versucht, solche „Verhaltensrichtlinien“ (die in USA wohl nicht ungewöhnlich sind) in D durchzusetzen. Die Arbeitsgerichte haben ihnen recht schnell etwas anderes erzählt. Für Arbeitsverhältnisse außerhalb des kirchlichen und Pressebereichs kannst Du das schlicht als Humbug betrachten.

Der Arbeitgeber ist keine Moralinstanz. Das Privatleben der Leute geht ihn nur sehr begrenzt etwas an, nämlich insoweit, als die berufliche Tätigkeit von privaten Dingen nicht beeinträchtigt werden darf. Wolfgang erwähnte schon richtigerweise die Störung des Betriebsfriedens - also, auf dem Schreibtisch mitten in der Halle zwirnen is nit. Gilt aber auch für Verheiratete.

Das einzige Reservat für derlei Spinnereien ist in D noch die „christliche“ Kirche - und zwar beide Konfessionen. Der Tendenzparagraph in der Betriebsverfassung dürfte eigentlich nach normalem Rechtsverständnis keine Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit bestehen … aber es sind hier zu viele interessierte Kreise am Werk, als dass das zum Tragen kommen könnte (Presse, Pfunk, Pfernsehen, Gewerkschaften, AGV, Kirchen …). Gegen diese geballte Verbandsmacht traut sich wohl nicht einmal das BVG vorzugehen. Trauring, aber Warzenschwein.

Gruß Eillicht zu Vensre