Hallo zusammen,
stellen wir uns mal vor, ein AG (m) hat ein Verhältnis mit seiner 20 Jahre jüngernen AN (w)angefangen hat und es kommt seitens der AN zu Schwierigkeiten, da der AG das Verhältnis nun beenden möchte. Hat in so einem Fall der AG seine Pflicht verletzt in Bezug auf Schutzbefohlene?
Vielen Dank für euren Rat
SCHUTZBEFOHLENE?!
Hi!
stellen wir uns mal vor, ein AG (m) hat ein Verhältnis mit
seiner 20 Jahre jüngernen AN (w)angefangen hat und es kommt
seitens der AN zu Schwierigkeiten, da der AG das Verhältnis
nun beenden möchte. Hat in so einem Fall der AG seine Pflicht
verletzt in Bezug auf Schutzbefohlene?
Ich setze jetzt mal voraus, dass die AN erwachsen und keine Auszubildende ist.
Welche Pflicht soll der AG da verletzen?
Zwei erwachsene Menschen fangen was an und trennen sich wieder.
Das kommt unzählig oft vor - gerade am Arbeitsplatz.
LG
Guido
P.S. Informiere Dich bitte mal, was man unter „Schutzbefohlenem“ versteht
Hi Guido,
ja, die AN und der AG sind beide erwachsen. Über den Begriff „Schutzbefohlen“ hatte eine Info stattgefunden. Das ist natürlich nich korrekt.
Selbstverständlich hast du recht, aber ich war im Glauben, dass der AG trotz der Volljährigkeit der AN seiner Fürsorgepflicht nicht entsprochen hat.
Danke für die Hilfe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
hier geht es wohl mehr darum, dass AN lernt, mit der aktuellen Situation umzugehen. D.h. AG beendet die private Beziehung, andererseits bleibt die geschäftliche Beziehung bestehen. Solange sich der AG auf der geschäftlichen Ebene korrekt verhält, bleibt das Gesetz außen vor.
In der Regel sind solche Vorgänge eine Möglichkeit, persönlich zu reifen. Dazu ist es gut, sich die Ursachen des privaten Scheiterns vor Augen zu führen (haben meine Erwartungen überhaupt einen realistischen Hintergrund gehabt? etc.). Das lässt sich aber am besten im Gespräch mit einer Vertrauensperson bewerkstelligen und gehört wohl auch eher ins Psychologie-Brett. Wichtig wäre momentan die Frage, ob man weiter die geschäftliche Beziehung aufrecht erhalten kann, sprich: wäre ein Abrbeitsplatzwechsel angebracht?
Gruß, Niels