Verhältnis Mieter / Verwalter

Hallo,

angenommen, ein Vermieter setzt einen neuen Verwalter ein, der ständig ungefragt ins Ladengeschäft kommt, um den Mieter wegen irgendwelcher Kleinigkeiten vor der versammelten Kundschaft zu „erziehen“. Daraufhin erteilt der Mieter dem Verwalter Hausverbot und teilt schriftlich dem Vermieter mit, dass er mit dem Verwalter nichts mehr zu tun haben möchte. Vorher, als es noch keinen Verwalter gab, hatte der Mieter und der Vermieter eigentlich ein gutes Verhältnis und es gab die ganzen 12 Jahre Mietverhältnis keine ernsthaften Probleme. Doch jetzt wirft der Vermieter normale Postbriefe und sogar Einwurf-Einschreiben ungeöffnet nachts wieder in den Briefkasten des Mieters zurück mit einem Vermerk, dass man sich nur an den Verwalter zu wenden habe. Geht das?

Der Mieter möchte mit dem Verwalter eigentlich nichts mehr zu tun haben. Er hat mit ihm keinen Vertrag und laut Mietvertrag existiert kein Verwalter.

Kann der Vermieter den Mieter zwingen, nur noch über den Verwalter zu kommunizieren?

Danke Ebi

Ja

Ja

Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Er ist der Bevollmächtigte des Vermieters und tritt damit an seine Stelle.

vnA

Hallo

nochmal von vorne:

Kann der Vermieter den Mieter zwingen, nur noch über den Verwalter zu kommunizieren?

Ja

Und auf welcher Rechtsgrundlage

Er ist der Bevollmächtigte des Vermieters und tritt damit an
seine Stelle.

Du hast mir nun erklärt, wie Verwalter und Vermieter zueinander stehen. Er ist also der Bevollmächtigte?! Meinetwegen. Aber zurück zu der Frage, die ist noch unbeantwortet:
Du hast ja behauptet, der Vermieter könne den Mieter zwingen, nur noch über den Verwalter zu kommunizieren.
Wie ist hierzu die Rechtsgrundlage?

LG
Der Kater

Du hast Recht. Der Mieter kommuniziert ja weiterhin mit dem Vermieter (in Person des Bevollmächtigten)
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bevol…

Hallo,

angenommen, der Mieter schickt die Kündigung per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter, und dieser wirft den Brief auch wieder ungeöffnet nachts in den Briefkasten des Mieters mit dem Vermerk „Kommunikation nur über den Hausverwalter“.

Ist dann diese Kündigung rechtmässig zugegangen oder nicht?

Danke

wie soll das den gehen? mir ist keine privatrechtliche (lassen wir mal anwälte und zwangsverwalter außen vor) vollmachtsform bekannt, mit der der „ausgebende“ dem bevollmächtigten so stellt, das er keine willenserklärungen mehr annehmen kann. da im vorliegenden fall auch keine reglung im mietvertrag ist, kann man natürlich die schreiben an den vermieter schicken und viel leichter als durch den „kommentar“ auf den briefen kann man den zugang auch nicht beweisen.

das hausverbot gegen den verwalter geht auch problemlos, es muss nur zugang gewährt werden, wenn es eine termin zur besichtigung verabredet ist oder eine konkrete gefahr besteht (wasserrohrbruch, feuer usw…)

Du hast Recht.

Danke

Der Mieter kommuniziert ja weiterhin mit dem
Vermieter (in Person des Bevollmächtigten)
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bevol…

Das hab ich jetzt nicht verstanden. Ich dachte, er lässt den Bevollmächtigten links liegen. Und das darf er meines Erachtens auch.
Sind wir uns da jetzt einig?

Der Kater

Ich bin kein Jurist.
Recherche brachte mich zu folgendem Ergebnis:
Zustellungen im öffentl.rechtl. Bereich richtet sich nach den Vorschriften der ZPO. Dort ist klar geregelt, dass
Wenn eine Partei, der zugestellt werden soll, in einem anhängigen Verfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, so hat die Zustellung an diesen zu erfolgen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO) [Wikipedia]
Im privatrechtlichen Bereich habe ich die Aussage gefunden, dass die Art und Form der Zustellung sich an der ZPO orientiert. Allerdings nichts zitierfähiges.
Vllt. können sich unsere Juriste zu dem Thema auch noch äußern.

Die Zustellung richtet sich mM nach somit nach der Art der Bevollmächtigung. Hat der Vermieter die Zuständigkeit für Mietangelegenheiten klar und deutlich an einen Bevollmächtigten übergeben und dies dem Mieter auch so mitgeteilt, dann vertritt dieser den Vermieter in allen Mietangelegenheiten.

vnA

Hallo,

mir ist schon klar, dass der Verwalter mit einer entsprechenden Vollmacht den Vermieter vertreten kann, aber die Frage ist, ob sich der Mieter zwingend an den Verwalter wenden muss.

Ich frage mich auch, ob ein Kündigungsschreiben an den Vermieter gültig ist, wenn es dieser mit dem Vermerk „Korrespondenz nur mit dem Verwalter“ ungeöffnet wieder in den Briefkasten des Mieters einwirft. Dann hat der Mieter zwar einen Beweis für den Zugang der Kündigung, aber auch dafür, dass sie beim Vermieter nicht zur Kenntnis genommen wurde.

Danke Ebi

hi

Hallo,

angenommen, der Mieter schickt die Kündigung per
Einwurf-Einschreiben an den Vermieter, und dieser wirft den
Brief auch wieder ungeöffnet nachts in den Briefkasten des
Mieters mit dem Vermerk „Kommunikation nur über den
Hausverwalter“.

Mormalerweise reicht es eine Kündigung laut Vertrag zuzustellen. Ist im Mietvertrag nichts weiter angegeben, richtet sich die Kündigung nach dem BGB. Wobei das BGB schon mal vorschreibt, das eine Kündigung von einer Immobilie der Schriftform bedarf.

Die Kündigung muß nur in den Besitz des Vermieters (VM) gelangen. Wie ist egal. Wenn der Eigentümer seine Funktion als VM an einen anderen Abtritt, tritt dieser auch dafür ein und ist nun die VM-Adresse.

Es könnte ja sonst so sein, das der Eigentümer sich jahrelang auf einer Weltreise befindet, und Kündigungen etc. nicht bearbeitet werden.

Ist dann diese Kündigung rechtmässig zugegangen oder nicht?

Wenn der Eigentümer seinen neuen Bevollmächtigten als Vermietungsansprechpartner mitgeteilt hat, jein.

Der Eigentümer muß das Mietverhältnis per Vertrag weiter Vertragsgetreu (auf Treu und Gauben) behandeltn. Deshalb wäre es ihm bei Anwesenheit und es ihm physisch und psychisch möglich ist Post an den rechtmäßigen Vermieter weiter zu leiten. Nur ist dies iZ für den M schwer zu beweisen. Eben weil dies der Eigentümer nicht mehr will oder kann, beauftragt der einen anderen.

Auch wenn der Brief mit der Aufschrift zurück kommt, heißt dies nicht das der Eigentümer auch wirklich anwesend war, ist, oder zukünftig bleibt, oder anderweitig die Post weitergeben könnte.
Zudem kann dies jeder andere auch daraufgeschrieben haben. Der Brief müßte nicht einmal zurückkommen, weil sich dieser etv. jahrelang im Briefkasten des Eigners jahrelang unbemerkt liegen bleibt.

Der Rückwurf war also eine Goodwillaktion, um aufwandminimierend dem M etwas zu verdeutlichen.

Afaik wäre die Kündigung nicht zugegangen. Weil sich der Zugang in den Besitz des
-Vermieters - nicht beweisen läßt. Auch wenn der Brief unter Zeugen in den Eignerbriefkasten eingeworfen war.

Danke

bitte

vlg MC

PS: Wurde schon mal darüber nachgedacht, ob an den Mitteilungen des Verwalters etwas dran ist?

Hallo,

mir ist schon klar, dass der Verwalter mit einer
entsprechenden Vollmacht den Vermieter vertreten kann, aber
die Frage ist, ob sich der Mieter zwingend an den Verwalter
wenden muss.

Ich frage mich auch, ob ein Kündigungsschreiben an den
Vermieter gültig ist, wenn es dieser mit dem Vermerk
„Korrespondenz nur mit dem Verwalter“ ungeöffnet wieder in den
Briefkasten des Mieters einwirft. Dann hat der Mieter zwar
einen Beweis für den Zugang der Kündigung, aber auch dafür,
dass sie beim Vermieter nicht zur Kenntnis genommen wurde.

Eben. Genauso gut könnte der Mieter ja bestimmen, dass er in Zukunft von dem Friseur gegenüber vertreten wird. Sind dadurch Schreiben, die der Vermieter seinem Mieter direkt zustellt, ohne Bedeutung?!
Ich wüsste nicht, weshalb.