hi
Hallo,
angenommen, der Mieter schickt die Kündigung per
Einwurf-Einschreiben an den Vermieter, und dieser wirft den
Brief auch wieder ungeöffnet nachts in den Briefkasten des
Mieters mit dem Vermerk „Kommunikation nur über den
Hausverwalter“.
Mormalerweise reicht es eine Kündigung laut Vertrag zuzustellen. Ist im Mietvertrag nichts weiter angegeben, richtet sich die Kündigung nach dem BGB. Wobei das BGB schon mal vorschreibt, das eine Kündigung von einer Immobilie der Schriftform bedarf.
Die Kündigung muß nur in den Besitz des Vermieters (VM) gelangen. Wie ist egal. Wenn der Eigentümer seine Funktion als VM an einen anderen Abtritt, tritt dieser auch dafür ein und ist nun die VM-Adresse.
Es könnte ja sonst so sein, das der Eigentümer sich jahrelang auf einer Weltreise befindet, und Kündigungen etc. nicht bearbeitet werden.
Ist dann diese Kündigung rechtmässig zugegangen oder nicht?
Wenn der Eigentümer seinen neuen Bevollmächtigten als Vermietungsansprechpartner mitgeteilt hat, jein.
Der Eigentümer muß das Mietverhältnis per Vertrag weiter Vertragsgetreu (auf Treu und Gauben) behandeltn. Deshalb wäre es ihm bei Anwesenheit und es ihm physisch und psychisch möglich ist Post an den rechtmäßigen Vermieter weiter zu leiten. Nur ist dies iZ für den M schwer zu beweisen. Eben weil dies der Eigentümer nicht mehr will oder kann, beauftragt der einen anderen.
Auch wenn der Brief mit der Aufschrift zurück kommt, heißt dies nicht das der Eigentümer auch wirklich anwesend war, ist, oder zukünftig bleibt, oder anderweitig die Post weitergeben könnte.
Zudem kann dies jeder andere auch daraufgeschrieben haben. Der Brief müßte nicht einmal zurückkommen, weil sich dieser etv. jahrelang im Briefkasten des Eigners jahrelang unbemerkt liegen bleibt.
Der Rückwurf war also eine Goodwillaktion, um aufwandminimierend dem M etwas zu verdeutlichen.
Afaik wäre die Kündigung nicht zugegangen. Weil sich der Zugang in den Besitz des
-Vermieters - nicht beweisen läßt. Auch wenn der Brief unter Zeugen in den Eignerbriefkasten eingeworfen war.
Danke
bitte
vlg MC
PS: Wurde schon mal darüber nachgedacht, ob an den Mitteilungen des Verwalters etwas dran ist?