ich habe die Frage in welchem Verhältnis das Bundesrecht zu den Grundgesetzen steht. Zum einen weiß ich das im Bundesgesetz die gesamte deutsche Rechtsordnung enthalten ist, also auch das Grundgesetz. Andererseits sind im Grundgesetz selber Regelungen enthalten die das Bundesrecht prägen. (Bsp: In der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesrecht nach Art. 31 des Grundgesetzes (Bundesrecht bricht Landesrecht) unbedingten Vorrang vor dem Landesrecht der Bundesländer.)
Also stellt sich für mich die Frage, welches der beiden Gesetze nun höhergestellt ist. Ist das Grundgesetz einfach ein Teil des Bundesrechtes oder können die Grundgesetze den Inhalt des Bundesrechts bestimmen und verändern?
Hoffe auf Hilfe
Gruß
Boris
ich habe die Frage in welchem Verhältnis das Bundesrecht zu
den Grundgesetzen steht.
Auch das Grundgesetz ist Bundesrecht, geht dem übrigen Bundesrecht aber vor.
Zum einen weiß ich das im
Bundesgesetz die gesamte deutsche Rechtsordnung enthalten ist,
Na ja, das ist etwas missverständlich. Landesgesetze sind ja auch deutsch.
Ist das Grundgesetz einfach ein
Teil des Bundesrechtes oder können die Grundgesetze den Inhalt
des Bundesrechts bestimmen und verändern?
Beides. Im gewissen Sinne, denn Gesetze müssen im Lichte des Grundgesetzes ausgelegt werden. Bei Widersprüchen steht das Grundgesetz über allen anderen (auch Bundes-)Gesetzen.
In der Rechtswissenschaft spricht man hier von einer Normenpyramide bei der das Ranghöhere Gesetz den rangniedrigeren Gesetzen vorgeht. Das bedeutet, wenn es ein höheres Gesetz gibt, dann dürfen rangniedrigere Gesetze diesem nicht widersprechen.
An der Spitze dieser Normenpyramide steht die Bundesverfassung also das Grundgesetz. Auf der zweiten Stufe stehen die „normalen“ Bundesgesetze wie z.B. das BGB oder das StGB. Auf der dritten Stufe stehen die Bundesrechtsverordnungen wie z.B. die StVO. Danach kommen die Landesverfassungen auf Stufe 4, die Landesgesetze auf Stufe 5, die Landesverordnungen auf Stufe 7 und schließlich die kommunalen Verordnungen und Satzungen auf Stufe 8.
Das Grundgesetz kann auf verschiedene Arten die übrigen Gesetze beeinflussen. Wenn nun ein Bundesgesetz, wie z.B. damals das Luftsicherheitsgesetz (Abschuss von Flugzeugen) gegen das Grundgesetz verstößt, dann ist es unwirksam und darf nicht angewendet werden. Manchmal besteht daneben die Möglichkeit ein Gesetz zu retten, indem es Grundgesetz konform ausgelegt wird.
Wenn nun ein Bundesgesetz, wie z.B.
damals das Luftsicherheitsgesetz (Abschuss von Flugzeugen)
gegen das Grundgesetz verstößt, dann ist es unwirksam und darf
nicht angewendet werden.
Nein, das stimmt nicht. Förmliche Gesetze sind auch dann gültig, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Es entscheidet auf Antrag das Verfassungsgericht, vgl. Art. 100 GG.