Verhältnis zwischen Eigentümer vs. Besitzer

Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:
Seit einem guten Jahr stellt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung. Im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung darf der Arbeitnehmer diesen auch privat nutzen.

Nun stellt sich folgende Frage:

Darf der Arbeitgeber (Eigentümer) die Herausgabe Firmenwagens vom Arbeitnehmer (Besitzer) verlangen? Wenn (noch) ein Arbeitsverhältnis besteht?

Konkret: wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wird, darf er dann mit dem Firmenwagen nach Hause fahren?

Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache und Besitz die tatsächliche - soweit der Unterschied.

Der AG kann die Herausgabe von Dir jederzeit verlangen … so selbst geschehen. Gruß Tobias

Hallo!

Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache und
Besitz die tatsächliche - soweit der Unterschied.

Ui, da hat jemand ein Buch gelesen.

Der AG kann die Herausgabe von Dir jederzeit verlangen … so
selbst geschehen. Gruß Tobias

Aha! Und wenn jetzt aber der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Recht entgegenhalten könnte? Beispielsweise aus einem Vertrag, der das regelt? So etwas wie einer Nutzungsvereinbarung?

Das der Eigentümer grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch hat, ist mir klar.

Aber kann der Eigentümer den Besitzer gegen seinen Willen zur sofortigen Herausgabe des Fahrzeuges zwingen? Ohne ihm eine Frist einzuräumen?

Hallo Tobias,

der 986 BGB ist dir noch nie begegnet, wie?

Gruß

Hallo,

da würde ich dem fiktiven AN mal empfehlen in den Vertrag zu schauen, der die Überlassung des Fahrzeugs regelt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Gruß, Niels