Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:
Seit einem guten Jahr stellt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung. Im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung darf der Arbeitnehmer diesen auch privat nutzen.
Nun stellt sich folgende Frage:
Darf der Arbeitgeber (Eigentümer) die Herausgabe Firmenwagens vom Arbeitnehmer (Besitzer) verlangen? Wenn (noch) ein Arbeitsverhältnis besteht?
Konkret: wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wird, darf er dann mit dem Firmenwagen nach Hause fahren?
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache und
Besitz die tatsächliche - soweit der Unterschied.
Ui, da hat jemand ein Buch gelesen.
Der AG kann die Herausgabe von Dir jederzeit verlangen … so
selbst geschehen. Gruß Tobias
Aha! Und wenn jetzt aber der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Recht entgegenhalten könnte? Beispielsweise aus einem Vertrag, der das regelt? So etwas wie einer Nutzungsvereinbarung?