Hallo liebes Forum,
Respekt erst mal für die Arbeit bzw. das Fachwissen , was durch dieses Forum vereint wird.
Danke an alle Beteiligten vorab für sieses tolle Werk!
Zum Fall:
Person A hat 15 jahre lang bei einem der führenden Einzelhändler in Deutschland als stellvertrende FIlialleiterin gearbeitet,bis Februar diesen Jahres.
Zum Ende der Tätigkeit gab es regelmäßig „Reibereien“ mit dem direkten Vorgesetzten also dem FIlialleiter dieser Einzelhandelsfiliale.
Person A beging dann einen schwerwiegenden Fehler.Durch einen Freund veranlasst buchte Person A beim Kasssieren des Einkaufs dieses Freundes anstatt 10 Pakete Brennholz,welche auch im Wagen lagen,nur 4 Pakete.
Die 6 fehlenden Pakete Brennholz,welche durch Person A nicht gebucht wurden entsprechen 12 €Gegenwert.
Dieser Vorgang wurde durch den FIlialleiter beobachtet und dokumentiert.
Da es erst und einmalig war,gab es keinerlei vergleichbare Vorfälle während der gesamten Tätigkeit von Person A!
In der Folge wurde Person A eine Woche später zu einem Gespräch mit den zwei Regionalleitern in den Besprechungsraum zitiert.
Dort wurde Person A eindringlich nahe gelegt eine Eigenkündigung auszuformulieren.
Dies geschah in einer künstlich aufgebauten Drucksituation wo Person A durch zwei höher gestellte Personen eindringlichst nahe gelegt wurde diese Kündigung auszuformulieren.
Dies tat Person A leider auch und formulierte eine Eigenkündigung.
Heute ist das Problem das Person A die Eigenkündigung rückgängig machen will,
da dies ein großer Fehler war.
Wirklich schlaue Ideen diesbezüglich hat auch der jüngst kontaktierte Anwalt nicht.
Hat hier jemand Erfahrungen mit ähnlichen Vorgängen oder kann uns jemand einen Tipp geben, wie man hier am geeignetsten vorgehen kann um die Wiedereinstellung durch diesen namhaften Einzelhändler zu erreichen.
Der Fehler und das Vergehen liegt ganz klar bei Person A , jedoch scheint das ganze in Summe wenig verhältnismässig.
Also danke euch allen schon jetzt für euer Gedankengut
Viele Grüße Basti