letztens hab ich im Radio gehört, dass für XY die Strafe von zwei auf drei Jahre angehoben wurde.
Jetzt ist die Rechtsprechung ja so aufgebaut, dass man für ein bestimmtes Verbrechen einen bestimmten Strafrahmen festgelegt hat.
Gibts auch andersrum eine Aufstellung in die andere Richtung: Zum Strafmaß von zwei Jahren führen folgende Straftaten, zum Strafmaß von drei Jahren führen folgende Straftaten, … ?
wüsste nicht, dass es so eine Aufstellung gibt. Wäre auch etwas schwierig, weil es ja nicht die 1:1-Relation gibt. Es gibt ja nicht für exakt einen Tatbestand genau 2 Jahre, sondern immer „bis zu“, „mindestens“, „von - bis“, und dann kommen noch die ganzen minder schweren Fälle, Minderungsmöglichkeiten aus dem allgemeinen Teil, … dazu.
D.h. in so einer Liste würde man ellenlange Wiederholungen haben, weil das ein oder andere Thema in seiner gesamten möglichen Bandbreite x-fach auftauchen würde. Den Nutzen einer solchen Aufstellung würde ich daher für fraglich halten.
es ist ja gerade der Sinn gesetzlicher Regelungen, eine größtmögliche Vielzahl an möglichen Sachverhaltskonstruktionen abstrakt zu beschreiben und somit zusammenzufassen.
So lautet dann auch der § 223 StGB: 1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Auf diese Weise erspart man sich nämlich eine derartige Auflistung
Wer einem Anderen auf die Nase haut, wird bestraft.
Haut er ihm auf die Backe, wird er weniger bestraft.
Trägt er dabei eine blaue Mütze wird er schlimm bestraft
Mit einem gelben Hemd wird er nicht ganz so schlimm, aber schon noch arg bestraft
Macht er das zum Zeitvertreib, dann wird er ganz, ganz schlimm bestraft
aber nicht ganz so schlimm, wenn er die Jungfräulichkeit seiner Mutter verteidigen will.
Gesetze können also schon aus praktischen Gründen immer nur gewisse Rahmen setzen, die in der jeweiligen Einzelfallbetrachtung dann auszufüllen sind.
aber es müsste doch zumindest im Jurastudium irgendwo „Beispielfälle“ geben, an denen exemplarisch irgendwelche abstrakten Sachverhalte deutlich gemacht werden, oder?
Es soll ja keine vollständige Liste sein, sondern eher so eine Strafe von drei Jahren kriegt man typischwerweise für X,Y,Z, wobei wieder von mir aus X ein typischer Fall von Gewaltdelikt, Y ein typischer Fall für Eigentumsdelikt, etc. wäre. So könnte man doch zumindest eine grobe Vorstellung davon vermitteln, oder?
Im Studium befasst man sich eher nicht mit der Strafzumessung.
Außerdem ist das immer eine Frage des Einzelfalls, die man so pauschal nicht beantworten kann, da in die Strafzumessung auch die persönlichen Umstände (Vorstrafen, Nachtatverhalten, Geständnisetc) einfließen.
Darüber hinaus ist es oft auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich wie streng oder milde bestraft wird.
aber es müsste doch zumindest im Jurastudium irgendwo
„Beispielfälle“ geben, an denen exemplarisch irgendwelche
abstrakten Sachverhalte deutlich gemacht werden, oder?
Es soll ja keine vollständige Liste sein, sondern eher so eine
Strafe von drei Jahren kriegt man typischwerweise für X,Y,Z,
wobei wieder von mir aus X ein typischer Fall von
Gewaltdelikt, Y ein typischer Fall für Eigentumsdelikt, etc.
wäre. So könnte man doch zumindest eine grobe Vorstellung
davon vermitteln, oder?
Strafe wird nicht nach Katalog verhängt, sondern nach der Schwere der Schuld - innerhalb des vom Gesetz festgelegten Strafrahmens. Die Vorstellung bekommst du, wenn du dir die einzelnen Normen und die Strafmaße ansiehst und vergleichst. Da stellst du zum Beispiel schnell fest, dass Mord ganz doll viel böser ist als Taschendiebstahl.