Guten Morgen!
AN hat am Firmenwagen einen Schaden verursacht. Nehmen wir mal an, es sei eine normale Fahrlässigkeit gewesen (Ausparkrempler). AN ist beschäftigt auf 400-Euro-Basis. Nun sagt AG, der Schaden sei in einem Rahmen von ca. 3000 Euro. AG hat nach eigenen Angaben eine Kasko, allerdings mit 2500 Euro Selbstbeteiligung, deshalb will er den Schaden nicht der Versicherung melden. Er verlangt nun von AN, die Hälfte der 3000 Euro zu zahlen. Das wären für AN aber fast 4 Monatslöhne! Darf das sein?
Lohnt sich der Weg zum Anwalt/Arbeitsgericht? Und noch eine Frage: In der Firma gibt es mehrere Autos, die immer mal wieder beschädigt werden. AN hat sich vorher nie was zuschulden kommen lassen, wohl aber andere Mitarbeiter. Diese mussten bisher nie irgendwelche Schäden bezahlen. Gibt es ein Recht auf Gleichbehandlung? Übrigens gibt es weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag noch irgendwelche internen Tarifverträge o.ä.
Vielen Dank für Antworten im Voraus!
Schönen Tag noch, LG, Cora
Guten Morgen!
AN hat am Firmenwagen einen Schaden verursacht. Nehmen wir mal
an, es sei eine normale Fahrlässigkeit gewesen
(Ausparkrempler). AN ist beschäftigt auf 400-Euro-Basis. Nun
sagt AG, der Schaden sei in einem Rahmen von ca. 3000 Euro. AG
hat nach eigenen Angaben eine Kasko, allerdings mit 2500 Euro
Selbstbeteiligung, deshalb will er den Schaden nicht der
Versicherung melden. Er verlangt nun von AN, die Hälfte der
3000 Euro zu zahlen. Das wären für AN aber fast 4 Monatslöhne!
Darf das sein?
Lohnt sich der Weg zum Anwalt/Arbeitsgericht?
Hallo,
die hohe Selbstbeteiligung, die der AG vereinbart hat und der niedrige Lohn des AN könnten eine Überprüfung sinnvoll erscheinen lassen. Guckst Du hier
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Und noch eine
Frage: In der Firma gibt es mehrere Autos, die immer mal
wieder beschädigt werden. AN hat sich vorher nie was
zuschulden kommen lassen, wohl aber andere Mitarbeiter. Diese
mussten bisher nie irgendwelche Schäden bezahlen. Gibt es ein
Recht auf Gleichbehandlung?
Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht. Vielleicht aber kann man hier auf „betriebliche Übung“ plädieren, halte ich aber für sehr zweifelhaft.
Übrigens gibt es weder einen
schriftlichen Arbeitsvertrag noch irgendwelche internen
Tarifverträge o.ä.
Dann gilt unmittelbar das Richterrecht, da es (unverständlicherweise) in D keine gesetzlichen Regelungen zur Arbeitnehmerhaftung gibt (in der DDR war das geregelt)
Vielen Dank für Antworten im Voraus!
Schönen Tag noch, LG, Cora
&Tschüß
Wolfgang
Lohnt sich der Weg zum Anwalt/Arbeitsgericht?
Hallo,
die hohe Selbstbeteiligung, die der AG vereinbart hat und der
niedrige Lohn des AN könnten eine Überprüfung sinnvoll
erscheinen lassen. Guckst Du hier
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Übrigens gibt es weder einen
schriftlichen Arbeitsvertrag noch irgendwelche internen
Tarifverträge o.ä.
Dann gilt unmittelbar das Richterrecht, da es
(unverständlicherweise) in D keine gesetzlichen Regelungen zur
Arbeitnehmerhaftung gibt (in der DDR war das geregelt)
Guten Morgen, Wolfgang!
Danke für die Antwort! Eine Frage noch: (falls du oder jemand anders sie beantworten kann) Gibt es irgendeine Versicherung (Berufsgenossenschaft oder was weiß ich), die einen Arbeitnehmer, der als Fahrer beschäftigt ist, gegen solche Schadenssachen absichert? Hat mir nämlich jemand erzählt, aber kann ich mir nicht wirklich vorstellen…
LG, Cora
PS: o.t. Kommst du aus der ehem. DDR?
Hallo,
Gibt es irgendeine Versicherung
(Berufsgenossenschaft oder was weiß ich), die einen
Arbeitnehmer, der als Fahrer beschäftigt ist, gegen solche
Schadenssachen absichert?
Man kann als AN privat eine Berufs haftpflichtversicherung abschließen. Ansonsten ist der Arbeitnehmer nicht automatisch irgendwo beruflich haftpflichtversichert.
MfG
Guten Morgen, Wolfgang!
Danke für die Antwort! Eine Frage noch: (falls du oder jemand
anders sie beantworten kann) Gibt es irgendeine Versicherung
(Berufsgenossenschaft oder was weiß ich), die einen
Arbeitnehmer, der als Fahrer beschäftigt ist, gegen solche
Schadenssachen absichert? Hat mir nämlich jemand erzählt, aber
kann ich mir nicht wirklich vorstellen…
Hallo,
außer einer Berufshaftpflichtversicherung - wie von Xolophos empfohlen - , die oft mit vielen Einschränkungen in den AGB’s versehen ist und berufsabhängig z. T. Schw…teuer ist, gibt es noch eine Möglichkeit, spezielle Risiken bei der beruflichen Nutzung von Kfz abzusichern, allerdings NUR für Mitglieder von DGB-Gewerkschaften: Die GUV-Fakulta
http://www.guv-fakulta.de/
Für z. Zt. 18 EUR/Jahr sichert die GUV auch Risiken ab, die weit über das Leistungsspektrum einer Versicherung hinausgehen, bis hin zu Haftunterstützung. Allerdings ist die GUV keine Versicherung, sondern eine Selbsthilfeeinrichtung der DGB-Gewerkschaften, da Versicherungen die Risiken, die die GUV trägt, z. T. gar nicht versichern dürfen.
LG, Cora
PS: o.t. Kommst du aus der ehem. DDR?
Nö, wieso? Aber da war es nun mal gesetzlich geregelt, ich glaube, daß 4 Bruttomonatsgehälter die absolute Obergrenze für Arbeitnehmer waren.
&Tschüß
Wolfgang