Verhältniswahlrecht?

Hallo
wer ist so liebenswürdig und erklärt mir den Begriff:,Verhältniswahlrecht"?
Vielen Dank
M

Hi,

Das ist ganz einfach: Angenommen, es stellen sich 3 Parteien zur Wahl (A,B,C). A bekommt 45%, B 35% und C (rechne, rechne) 20% der Stimmen. Dann bedeutet Verhältniswahlrecht, daß Partei A 45% der Sitze, B 35% und C 20% erhält. Das klingt sehr logisch, es geht aber auch anders: Partei A erhält alle Sitze und die anderen keine. Das ist dann das Mehrheitswahlrecht, wie es vor allem in England praktiziert wird. Beim Mehrheitswahlrecht fallen also immer eine bestimmte Anzahl der Stimmen unter den Tisch und es können nur ganz wenige große Parteien existieren. Beim Verhältniswahlrecht gibt es dagegen die Tendenz, das unglaublich viele, kleine Parteien ins Parlament ziehen, (da ja jede Partei, die wenigstens ein paar Stimmen erhalten halt auch einen Sitz bekommen muß),was der politischen Stabilität manchmal nicht sehr förderlich ist, siehe Weimarer Republik :smile:.

MfG Christian