Lol!
Hallöchen,
ich hab neulich mal recht viele Artikel über Raubkopiererbanden gelesen und auch Strafen, wenn man es selbst im Privaten bereich macht (Hohe Geld bis Gefängnisstrafen).
Wie schon gesagt wurde, es gibt hier einen Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht.
Die meisten Raubkopier-Aktionen enden niemals vor einem Strafgericht. Selbst von den paar, welche tatsächlich auffliegen, enden die meisten mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung.
Dass entsprechend eines hahnebüchen ausgerechneten Werts bei der Abmahnung teilweise so hohe Gebühren in Rechnung gestellt wurden, dass die deutsche Rechtsprechung dem erstmal einen Riegel vorschieben musste (siehe: Unterschied zwischen Forderung und Recht!) bedeutet nicht, dass es eine strafrechtliche Verurteilung zur Zahlung von ummunummzich gab.
Ich hab aber nur eben von kriminellen Organisationen gelesen, dass oder wie viele Privatpersonen aufgeschnappt worden sind, konnte ich nirgens herausfinden.
„Aufgeschnappt“ werden private Raubkopierer ohnehin nur, wenn sie strunzdoof sind und meinen, auf dem Flohmarkt paar Euro mit Kopien zu machen.
Wer zu Hause eine CD brennt und dem Kumpel gibt, fliegt höchstens durch einen doppelten Registrierungsschlüssel auf - wodurch er Post vom Anwalt des Anbieters bekommt, was aber wieder zivilrechtlich ist.
Es wird zwar immer erwähnt, dass es viele machen und es einen „enormen“ Verlust verschafft, aber über Festnahmen ist dann doch nicht die rede.
Mal ganz ehrlich:
Wer als Privatperson schon mal das Vergnügen hatte, von einem Rechteinhaber die Polizei zur Hausdurchsuchung auf die Matte geschickt bekommen zu haben, weiß, dass es der Industrie NICHT um eine Haftstrafe geht!
Die wollen Kohle mit der Abmahnung machen und wenn sie die haben, ist ihnen der Rest schnurzpiepsegal.
Wenn die Polizei Kopien konfisziert hat, wird dem Opfer (sorry, der Begriff muss gerade sein) eine Unterlassungserklärung samt Abmahngebühr serviert mit dem „großzügigen Hinweis“, danach sämtliche weitere Verfolgung ruhen zu lassen.
Entsprechend dieser Erklärung und Abmahngebühren ist damit der Forderung des Rechteinhabers Genüge getan, d.h. es gibt keinen Schaden mehr. Und ohne Schaden gibt es kein Strafverfahren, so dass das Verfahren eingestellt wird.
Und wieder gab es zwar hohe Kosten für den Kopierer, aber keine strafrechtliche Verurteilung!
Und was dann noch die Verhaftung (d.h. Gefängnisstrafe) angeht, man muss bedenken, damit tatsächlich eine Haftstrafe ohne Bewährung ausgesetzt wird, muss ein ziemlich hohes Maß an Schaden angerichtet worden sein - in Deutschland wird niemand wegen €97,30 für ein Jahr lang aus dem Verkehr gezogen!
Da gibt es noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Zu einer Verhaftung käme es höchstens dann, wenn eine entsprechende Schwere des Vorgehens nachweisbar ist und der Betroffene das Angebot eines Vergleichs ausschlägt.
Und sowas ist halt selten.
Persönliche Meinung, auch ohne Kenntnis der tatsächlichen Fallzahlen:
es handelt sich um Stimmungsmache der Medienbranche.
De facto spricht die Verhältnismäßigkeit der Mittel genauso wie die Gier der Abmahner auf schnell verdientes Geld eher gegen die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt jemals zu einer Haftstrafe gegen private Raubkopierer kommt.
Gruß,
Michael