Hallo
Nehmen wir an man hätte einen Haftbefehl erhalten weil man seine Schulden (einen geringen Betrag) bei einem Gläubiger nicht gezahlt hat. Man hätte diesen Haftbefehl aber ignoriert und es hätte sich weiter nichts getan. Es wäre schon 2 oder 3 Monate her und es wären keine weiteren Briefe oder Maßnahmen erfolgt. Könnte es möglich sein, daß man am Flughafen (bei Antritt einer Flugreise) bei der Kontrolle wegen so etwas verhaftet wird?
Hallo
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Nehmen wir an man hätte einen Haftbefehl erhalten weil man
seine Schulden (einen geringen Betrag) bei einem Gläubiger
nicht gezahlt hat.
Ein Haftbefehl ereilt einem ja nur,wenn man bei Papa Staat in der Kreide steht,jedenfalls net von einem Privatgläubiger
erfolgt. Könnte es möglich sein, daß man am Flughafen (bei
Antritt einer Flugreise) bei der Kontrolle wegen so etwas
verhaftet wird?
na abber sieeescher , so einfach flüchten is nich, dafür gibbet es ja das Ding mit dem Haftbefehl
lG
Mikesch
Hallo
Hallo
Nehmen wir an man hätte einen Haftbefehl erhalten weil man
seine Schulden (einen geringen Betrag) bei einem Gläubiger
nicht gezahlt hat.Ein Haftbefehl ereilt einem ja nur,wenn man bei Papa Staat in
der Kreide steht,jedenfalls net von einem Privatgläubiger
Kann auch ein Haftbefehl gem. § 901 ZPO sein. Was „gering“ ist, ist ja auch immer Auslegungssache…
Dea
Hallo
Hallo
Nehmen wir an man hätte einen Haftbefehl erhalten weil man
seine Schulden (einen geringen Betrag) bei einem Gläubiger
nicht gezahlt hat.Ein Haftbefehl ereilt einem ja nur,wenn man bei Papa Staat in
der Kreide steht,jedenfalls net von einem PrivatgläubigerKann auch ein Haftbefehl gem. § 901 ZPO sein. Was „gering“
ist, ist ja auch immer Auslegungssache…
aber klar doch, für einen Millionär sind 10.000€s nur Peanauts und für einen Hartzer 20€s ebenfalls (oder auch nicht)
Dea
Mikesch
Huhu!
Ein Haftbefehl ereilt einem ja nur,wenn man bei Papa Staat in
der Kreide steht,jedenfalls net von einem Privatgläubiger
Was ist eigentlich Deine Motivation, hier Dein Unwesen zu treiben und einen Unsinn nach dem anderen zu schreiben? Ich verstehe es nicht - entweder ich weiß was, dann bin ich in den Brettern aktiv, die zu meinem Wissen passen, oder ich weiß nichts, dann posaune ich das nicht rum.
erfolgt. Könnte es möglich sein, daß man am Flughafen (bei
Antritt einer Flugreise) bei der Kontrolle wegen so etwas
verhaftet wird?
Im Zivilrecht und insbesondere im Zwangsvollstreckungsrecht passiert so gut wie nichts, was von keiner Partei vorher beantragt worden ist. Das heißt: Der Gläubiger muss den Erlass des Haftbefehls beantragen und er muss die Vollziehung beantragen. Tut er letzteres nicht, steht halt nur der Haftbefehl im Schuldnerverzeichnis und sieht dort blöd aus. Beantragt der Gläubiger allerdings die Vollziehung, dann führt kein Weg am Hausbesuch des Gerichtsvollziehers vorbei, der sagt: Zahl, oder komm mit.
Solche zivilrechtlichen Haftbefehle verlassen aber in aller Regel nicht die Sphäre des Gerichtsvollziehers, d. h. die Polizei wird erst dann zu Rate gezogen, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass der Schuldner sich der Zwangsvollstreckung dauerhaft durch Flucht entziehen will. Im Normalfall darf man aber herumreisen, auch wenn ein Haftbefehl vorliegt.